Presse und Infothek

Band 29: Aufsicht über journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien

Autor: Prof. Dr. Hubertus Gersdorf

Der Medienstaatsvertrag (MStV) aus dem Jahr 2020 unterwirft journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien einer Aufsicht. Zwar ändert sich für die „klassische Presse“ nichts, weil es ausreicht, dass sie der Kontrolle durch den Deutschen Presserat unterliegt. Für die übrigen journalistisch-redaktionellen Angebote wird die Verletzung anerkannter journalistischer Grundsätze hingegen sanktionsfähig. 

Dieses neue Ordnungsmodell des MStV für journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien wirft eine Vielzahl verfassungs- und einfachrechtlicher Fragen auf. Zu klären ist insbesondere, was  unter den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu verstehen ist. Die Aufsicht über journalistisch-redaktionelle Angebote ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. insbesondere der Schutz des überindividuellen Kommunikationsprozesses (Demokratie) vor der Verbreitung von erwiesen unwahren Tatsachen (Fake News) ist unter den Bedingungen moderner Internetkommunikation, in der sich jedermann an der Massenkommunikation beteiligen kann, von besonderer Bedeutung. Das äußerungsrechtliche Schutzsystem des Zivilrechts bietet insoweit keinen Schutz. Der konkreten Ausgestaltung des vom Gesetzgeber verfolgten Schutzkonzepts begegnen jedoch (durchgreifende) verfassungsrechtliche Bedenken. Es besteht Reformbedarf. Im Buch finden sich einige konkrete Reformvorschläge für den Gesetzgeber.

  • Band 29: "Aufsicht über journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien - Verfassungsrechtliche Würdigung der §§ 19 und 109 MStV sowie Reformvorschläge

  • Verlag: dfv Mediengruppe Frankfurt am Main, Fachmedien Recht und Wirtschaft

  • 1. Auflage 2023, 89 Seiten,  Broschur, ISBN: 978-3-8005-1874-6

 

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