Die SLM

Finanzierung der SLM

 

Zur Erledigung ihrer Aufgaben bedürfen die Landesmedienanstalten finanzieller Unabhängigkeit. Diese wird im Wesentlichen dadurch gesichert, dass sie einen Anteil von annähernd zwei Prozent aus den Rundfunkbeiträgen erhalten.

Der Finanzierungsanteil der SLM beträgt nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag 1,8989 Prozent des Beitragsaufkommens Sachsens. Dieser Betrag wird aufgrund des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 16. Oktober 2001 um 1.380.488 Euro gekürzt. Der genannte Betrag und der von der SLM nicht in Anspruch genommene Anteil an den ihr zugewiesenen Rundfunkbeiträgen kommen der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH zugute. Weiterhin erhebt die SLM aufgrund der von ihr erlassenen Gebührensatzung für Amtshandlungen nach dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) Gebühren und Auslagen.

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der SLM steht unter der Kontrolle des Sächsischen Rechnungshofes. 

 

Dokumentation der Arbeit der SLM

Die Jahresberichte der SLM, die im zweijährigen Rhythmus herausgegeben werden, bieten einen Überblick über die Aktivitäten und Initiativen der Sächsischen Landesmedienanstalt in den abgelaufenen Geschäftsjahren. Weitere Themen sind die personelle Zusammensetzung der Gremien und ihre Arbeitsschwerpunkte, die Organisationstruktur der SLM, konkrete Zahlen zum Haushalt der SLM sowie Informationen zu den Ergebnissen realisierter Medienforschungsprojekte und den neuesten Entwicklungen der privaten Rundfunklandschaft in Sachsen.

Jahresbericht 2019/2020

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(PDF: 13 MB)

Jahresbericht 2021/2022

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(PDF: 5,4 MB)

Jahresbericht 2017/2018

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(PDF: 13 MB)

Jahresbericht 2015/2016

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(PDF: 12 MB)