Zulassung und Aufsicht

Rundfunk

Die Sächsische Landesmedienanstalt beaufsichtigt die von ihr zugelassenen privaten Rundfunkprogramme sächsischer Hörfunk- und Fernsehveranstalter auf Einhaltung der medienrechtlichen Anforderungen. Sie überprüft insbesondere, ob die Programme die gesetzlichen Bestimmungen zu den allgemeinen Programmgrundsätzen, zu den Werbebestimmungen oder zum Jugendmedienschutz einhalten.

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Telemedien

Im Bereich der Telemedien überprüft die SLM neben den Jugendschutzbestimmungen die Einhaltung der Impressumspflicht und der Werbe- und Kennzeichnungsbestimmungen sowie bei einigen Angeboten die Einhaltung von journalistischen Sorgfaltspflichten.

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Medienintermediäre

Um Meinungsvielfalt zu gewährleisten, ist sicherzustellen, dass die Auswahlentscheidungen, die Anbieter von Medienintermediären treffen, transparent und diskriminierungsfrei sind. Der Medienstaatsvertrag enthält aus diesem Grund Vorgaben zu Transparenz und Diskriminierungsfreiheit für Medienintermediäre, wenn diese eine Relevanz für die Meinungsvielfalt haben.

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Medienplattformen und Benutzeroberflächen

Die Regulierung von Medienplattformen und Benutzeroberflächen hat die Sicherung der Angebotsvielfalt zum Ziel. Da es sich um einen Bereich handelt, der für die Meinungsbildung der Öffentlichkeit sehr bedeutsam ist, betrifft die Regulierung von Plattformen und Benutzeroberflächen eine Palette an Themen – von Auffindbarkeit bis Zugang.

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