Förderung und Programm

Investitionen in die Meinungs- und Medienvielfalt

Nichtkommerzieller Rundfunk und Hochschulradios für die praktische Medienarbeit

► Übernahme der Sende- und Leitungskosten

Die Sende- und Leitungskosten der in Sachsen zugelassenen nichtkommerziellen Radioveranstalter (NKL) sowie der Anbieter von universitären Ausbildungsrundfunk trägt die SLM in vollem Umfang. In dieser Förderung enthalten sind auch die Erstattung der GEMA- und GVL-Gebühren für alle Anbieter. 


Eine Förderung der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) für 2023 (Stand : Dezember 2022) erhalten:

  • Radio Verein Leipzig e.V., Leipzig, (Radio Blau),
  • Radio T e.V., Chemnitz, (Radio T),
  • Radio-Initiative Dresden e.V., Dresden, (coloRadio),
  • Radio-Initiative Dreiländereck e.V., Hainewalde, (Radio Zett),
  • Universität Leipzig (mephisto 97.6) und
  • Radio UNiCC e.V., Chemnitz (Radio UNiCC).

 

► Förderrichtlinie für vielfalts- und partizipationsfördernde Projekte und Maßnahmen

Mit der Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes – SächsPRG im Jahre 2015 ist es der SLM erstmals möglich (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 19 SächsPRG), nichtkommerzielle Rundfunkanbieter auch aus Mitteln des Rundfunkbeitrages zu fördern. Die SLM veröffentlichte eine Förderrichtlinie, die es erlaubt, vielfalts- und partizipationsfördernde Projekte und Maßnahmen zugunsten einer Stärkung und Profilierung der nichtkommerziellen Rundfunklandschaft in Sachsen zu unterstützen.

Darin kommt zum Ausdruck, dass der SLM an einer zugangsoffenen bürgerschaftlichen Mitwirkung und einer auf Vielfalt und Wahrnehmung bedachten nichtkommerziellen Hörfunklandschaft in Sachsen gelegen ist. Hochschulbezogene Veranstaltungen sind ebenfalls Teil dieses Konzeptes.

Die bewilligten Zuwendungen werden von den nichtkommerziellen Veranstaltern vor allem genutzt, um die Sendetätigkeit, die ehrenamtlich erbracht wird, zu koordinieren und die vorhandene Technik und Sendeabwicklung zu modernisieren. 

 

► Zukünftig stärkere Berücksichtigung von Koordinierung und Bedarfen vor Ort

Die SLM überarbeitete im Jahre 2020 ihre bestehende Förderrichtlinie für den lokalen und regionalen nichtkommerziellen Rundfunk in Sachsen und gewährt seitdem den Antragstellern mehr Spielraum bei der Beantragung und Umsetzung von Fördergeldern. Vor allem der geförderte Anteil an Mitteln, um das ehrenamtliche Wirken der Radiomacherinnen und -macher vor Ort gezielt zu koordinieren, kann fortan bis zu 90 Prozent betragen. Gleichzeitig ist auf der Basis von Mindestfördersätzen sichergestellt, dass auch weiterhin gesonderte Formate und Redaktionen sowie Kursangebote und Qualifizierungen umgesetzt werden. Auch können Mittel, die im laufenden Förderzeitraum für andere als die ursprünglich beantragten Zwecke benötigt werden – unter Einhaltung einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung sowie konkreter Voraussetzungen – alternativ eingesetzt werden.

 

  • „Wir sind nach gründlicher Prüfung und in enger Abstimmung mit der Versammlung der SLM zu der Einschätzung gelangt, dass diese Mischung aus flexibler Handhabung und Steuerung das Anliegen, dass der nichtkommerzielle Rundfunk in Sachsen die hiesige Programm- und Meinungsvielfalt in vielfältiger und zugangsoffener Weise bereichert, praxisnah unterstützt."

    Prof. Dr. Rüdiger Steinmetz, Sachverständiger des Medienrates der SLM