Presse und Infothek

 

Aufruf

der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM)
zwecks Fortsetzung
der Förderung von Medienkompetenz innerhalb
regionaler Wirkungskreise in Sachsen
im Rahmen der Förderrichtlinie Medienkompetenz 2025
im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027

Antragsfrist: 26.04.2024
 

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) ruft zu einer erneuten Einreichung von Anträgen zur Förderung von Medienkompetenz in regionalen Wirkungskreisen in Sachsen auf.

Die Förderung dient dazu, vornehmlich Erwachsenen eine breite Palette an bedarfsgerechten Angeboten zur Förderung einer kritisch-reflektierenden Mediennutzung und medialen Orientierung zu unterbreiten. Die Informations- und Nachrichtenkompetenz soll dabei im Hinblick auf eine aktive und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Erwachsenen besonders gefördert werden. Die Angebote sollen sich im Schwerpunkt an interessierte Bürgerinnen und Bürger, Eltern und Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richten, ohne die übrigen relevanten Zielgruppen zu vernachlässigen. Den thematischen Schwerpunkt sollen "allgemein medien- und meinungsbildungsrelevante sowie journalistisch geprägte" oder "spezifisch Medienkompetenz-fördernde" Themenstellungen bilden (mind. 65 % der Aktivtäten). 

Die Fördermittel werden in 15 regionalen Wirkungskreisen bereitgestellt. Gefördert wird pro Wirkungskreis ein Maßnahmenpaket eines Antragstellers oder einer Antragstellerin im Umfang von max. 360.000 Euro, bezogen auf den gesamten Förderzeitraum, und mithin max. 120.000 Euro pro Jahr. Der Förderzeitraum beträgt 36 Monate und beginnt ab dem 01.01.2025.

Akteure, die über mehrjährige Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der bedarfsorientierten Gestaltung und Umsetzung von didaktisch strukturierten Bildungsangeboten für Erwachsene verfügen und eine regionale Verankerung im jeweiligen Wirkungskreis haben, sind aufgerufen, sich um eine Förderung zu bewerben.

Für weitere, an die Zuwendungsempfänger gerichtete Anforderungen, sowie alle weiteren Regelungen, wird auf die Förderrichtline Medienkompetenz 2025 (FöRiLMK2025 - im Folgenden "Förderrichtline") verwiesen. Diese ist im rechten Artikelrand eingestellt.

Anträge können auf dieser Grundlage bis zum 26.04.2024 bei der SLM eingereicht werden.

Nachfolgend wird auf einzelne Aspekte der künftigen Förderung gesondert hingewiesen. 

A Fördergegenstand:

Gefördert wird ein Maßnahmenpaket einer Zuwendungsempfängerin oder eines Zuwendungsempfängers pro jeweiligen Wirkungskreis als Projektförderung. Eine Übersicht über die Verteilung der 15 regional begrenzten Wirkungskreise ist als Anlage zur Förderrichtlinie einsehbar.

B Förderzeitraum:

Der Förderzeitraum beträgt 36 Monate. Er beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027.

C Förderumfang:

Den Gegenstand und Umfang der Förderung regelt § 3 der Förderrichtlinie. Gefördert wird ein Maßnahmenpaket, welches jährlich mindestens 60 einzelne Aktivitäten in einem zeitlichen Gesamtumfang von mindestens 250 Angebotsstunden umfasst. Unter Angebotsstunden wird ausschließlich die zeitliche Aktivität gegenüber den jeweiligen Teilnehmenden berücksichtigt. Vor- und nachbereitende Tätigkeiten, wie Planung, Organisation, Auswertung und etwaige Fahrzeiten sind keine Angebotsstunden. Es wird zudem erwartet, dass pro Wirkungskreis eine unter § 3 Absatz 2 d) Förderrichtline näher genannte Anzahl an teilnehmenden Personen pro Jahr nicht unterschritten wird.

D Förderfähige Kosten:

Den Umfang aller förderfähigen Kosten regelt § 5 der Förderrichtlinie. Personalkosten sind bis zur Höhe einer, der Entgeltgruppe E 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst vergleichbaren Vergütung förderfähig, Honoraraufwendungen bis max. 40,00 Euro je Zeitstunde (einschließlich MwSt.).

E Fristen:

Die Förderanträge sind bis zum 26.04.2024, 24:00 Uhr (Eingang im Briefkasten der SLM), mit der Benennung des jeweiligen Wirkungskreises 1 bis 15, für den die Förderung beantragt wird, zu richten an die:

Sächsische Landesmedienanstalt (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21, 04109 Leipzig.