Sächsische Landesmedienanstalt: Schwerpunkte ihrer Arbeit
Rundfunk ist in Deutschland laut Grundgesetz Ländersache. Dies gilt auch für die Aufsicht über den Rundfunk. In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen und privaten Fernseh- und Radiosendern. Die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland sind ausschließlich für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter Ansprechpartner. Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrag (MStV) haben sie zudem auch die Zuständigkeiten für Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediäre erhalten.
Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) beaufsichtigt die von ihr zugelassenen privaten Fernseh- und Hörfunkveranstalter sowie die in Sachsen ansässigen Telemedienanbieter mit ihren verfügbaren audiovisuellen Onlineangeboten auf Beachtung der medienrechtlichen Anforderungen. Insbesondere überprüft sie, ob die Angebote der elektronischen Medien die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, zur Werbung und zu den allgemeinen Programmgrundsätzen einhalten. Die SLM ist zudem die im Freistaat Sachsen zuständige Aufsichtsbehörde über die Einhaltung der Bestimmungen des Digitale-Dienste-Gesetzes, welches im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Hierzu gehört u.a. die Prüfung der vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung im Internet – der Impressumspflicht.