Die SLM

Der Medienrat

Der Medienrat ist das zentrale Kontroll- und Entscheidungsorgan der SLM. Die fünf Mitglieder sind ehrenamtlich für eine Amtszeit von sechs Jahren tätig.

Die Sachverständigen werden durch die Mitglieder des Sächsischen Landtages mit der für die Kandidaten notwendigen jeweiligen Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Die Kandidaten zur Wahl müssen entsprechend dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) über eine besondere Eignung auf dem Gebiet der Medienwirtschaft, der Medienwissenschaft, der Rechtswissenschaft, der Medienpädagogik, der Rundfunktechnik, des Journalismus oder sonstiger Kommunikationsbereiche verfügen. 

Der Medienrat wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Der Präsident oder der Vizepräsident soll die Befähigung zum Richteramt haben. Am 6. Dezember 2016 fand die konstituierende Sitzung des Medienrates für die 5. Amtszeit statt.

Der Präsident des Medienrates, Prof. Dr. Markus Heinker, vertritt die Landesmedienanstalt gerichtlich und außergerichtlich.

Das Foto zeigt Prof. Dr. Markus Heinker
Prof. Dr. Markus Heinker LL.M.

Präsident des Medienrates


Das Foto zeigt Eva Brackelmann
Eva Brackelmann

Vizepräsidentin des Medienrates


Das Foto zeigt Dr. Fabian Magerl
Dr. Fabian Magerl

Mitglieder des Medienrates


Das Foto zeigt Michael Sagurna
Michael Sagurna

Mitglieder des Medienrates


Das Foto zeigt Prof. Dr. Rüdiger Steinmetz
Prof. Dr. Rüdiger Steinmetz

Mitglieder des Medienrates


Aufgaben des Medienrates (§ 32 Sächsisches Privatrundfunkgesetz)

 

  • Entscheidungen über die Erteilung, die Rücknahme und den Widerruf einer Zulassung
  • Entscheidungen über Fragen von grundsätzlicher medienrechtlicher und medien- sowie standortpolitischer Bedeutung
  • Prüfung der Antragsunterlagen auf eine Rundfunkzulassung
  • Entscheidungen über Aufsichtsmaßnahmen und über Programmbeschwerden auf der Grundlage der Stellungnahmen der Versammlung
  • Entscheidungen zur Sicherung der Meinungs- und Angebotsvielfalt
  • Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans und des Finanzplans sowie des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über Satzungen und Richtlinien
  • Mitwirkung im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, insbesondere bei der Erstellung von Satzungs- und Richtlinienentwürfen für die Kommission für Jugendmedienschutz
  • Entscheidungen über Personalfragen
  • Entscheidungen über Förderungsmaßnahmen
  • Feststellung und Bewertung der Übersicht über Kabelanlagen in Sachsen
  • Entscheidungen über Initiativen der Versammlung