Der Medienrat
Der Medienrat ist das zentrale Kontroll- und Entscheidungsorgan der SLM. Die fünf Mitglieder sind ehrenamtlich für eine Amtszeit von sechs Jahren tätig.
Die Sachverständigen werden durch die Mitglieder des Sächsischen Landtages mit der für die Kandidaten notwendigen jeweiligen Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Die Kandidaten zur Wahl müssen entsprechend dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) über eine besondere Eignung auf dem Gebiet der Medienwirtschaft, der Medienwissenschaft, der Rechtswissenschaft, der Medienpädagogik, der Rundfunktechnik, des Journalismus oder sonstiger Kommunikationsbereiche verfügen.
Der Medienrat wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Der Präsident oder der Vizepräsident soll die Befähigung zum Richteramt haben. Am 6. Dezember 2016 fand die konstituierende Sitzung des Medienrates für die 5. Amtszeit statt.
Der Präsident des Medienrates, Prof. Dr. Markus Heinker, vertritt die Landesmedienanstalt gerichtlich und außergerichtlich.

Präsident des Medienrates

Vizepräsidentin des Medienrates

Mitglieder des Medienrates

Mitglieder des Medienrates

Mitglieder des Medienrates