Die SLM

Der Medienrat

Der Medienrat ist das zentrale Entscheidungsorgan der SLM. Die fünf Mitglieder sind ehrenamtlich für eine Amtszeit von sechs Jahren tätig.

Die Sachverständigen werden durch die Mitglieder des Sächsischen Landtages mit der für die Kandidaten notwendigen jeweiligen Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Die Repräsentanten des Medienrates der SLM müssen entsprechend dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz über eine besondere Eignung auf dem Gebiet der Medienwirtschaft, der Medienwissenschaft, der Rechtswissenschaft, der Medienpädagogik, der Rundfunktechnik, des Journalismus oder sonstiger Kommunikationsbereiche verfügen.

Am 14. Juli 2023 fand die konstituierende Sitzung des 6. Medienrates statt. 

Dem 6. Medienrat der SLM gehören die Sachverständigen Katrin Kleeberg, Katja Röckel, Prof. Dr. Markus Heinker, Dr. Fabian Magerl und Thomas Neie an.

Prof. Dr. Markus Heinker wurde zum Präsidenten, Katrin Kleeberg zur Vizepräsidentin des Medienrates SLM gewählt.  

Der Präsident des Medienrates vertritt die Landesmedienanstalt gerichtlich und außergerichtlich.

Das Foto zeigt Prof. Dr. Markus Heinker
Prof. Dr. Markus Heinker LL.M.

Präsident des Medienrates


Katrin Kleeberg

Vizepräsidentin des Medienrates


Das Foto zeigt Dr. Fabian Magerl
Dr. Fabian Magerl

Sachverständiger des Medienrates


Thomas Neie

Sachverständiger des Medienrates


Katja Röckel

Sachverständige des Medienrates


Fotonachweise: (c) Markus Froehner (Prof. Heinker) / (c) Benito Borschel (T. Neie, K. Kleeberg) / (c) Barmer (Dr. Magerl) / (c) Stefanie Loos (K. Roeckel)

Aufgaben des Medienrates (§ 32 Sächsisches Privatrundfunkgesetz)

 

  • Entscheidungen über die Erteilung, die Rücknahme und den Widerruf einer Zulassung
  • Entscheidungen über Fragen von grundsätzlicher medienrechtlicher und medien- sowie standortpolitischer Bedeutung
  • Prüfung der Antragsunterlagen auf eine Rundfunkzulassung
  • Entscheidungen über Aufsichtsmaßnahmen und über Programmbeschwerden auf der Grundlage der Stellungnahmen der Versammlung
  • Entscheidungen zur Sicherung der Meinungs- und Angebotsvielfalt
  • Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans und des Finanzplans sowie des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über Satzungen und Richtlinien
  • Mitwirkung im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, insbesondere bei der Erstellung von Satzungs- und Richtlinienentwürfen für die Kommission für Jugendmedienschutz
  • Entscheidungen über Personalfragen
  • Entscheidungen über Förderungsmaßnahmen
  • Feststellung und Bewertung der Übersicht über Kabelanlagen in Sachsen
  • Entscheidungen über Initiativen der Versammlung