Förderung und Programm

Förderprogramm

► Verbreitungskosten regionaler und lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen

Ziel des Förderprogramms ist es, die Versorgung der Bevölkerung in Sachsen mit qualitativ hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehprogrammen sichern zu helfen.

Um eine technische Verbreitungskostenförderung durch die SLM zu erhalten, ist es notwendig, dass die jeweiligen von der SLM lizenzierten privaten Veranstalter ihr Fernsehprogramm "betrauen" lassen. Das betraute Fernsehprogramm muss dabei bestimmte Kriterien erfüllen. Betrauungsfähig sind danach hochwertige Fernsehprogramme, die die bestehende Vielfalt der Meinungen in ausgewogener Weise im jeweiligen Versorgungsgebiet zum Ausdruck bringen. Die Programme sollen lokale und regionale Beiträge, insbesondere zu den Bereichen Bildung, Heimatgeschichte, Kultur, Politik, Religion, Soziales, Sport, Tradition, Wirtschaft und Wissenschaft enthalten und relevante gesellschaftliche Gruppen angemessen zu Wort kommen lassen. Weitere Voraussetzungen sind in der von der SLM erlassenen Satzung zum Förderprogramm genannt. 

Mit der Betrauung ist es dem Veranstalter möglich, die Förderung seiner Verbreitungskosten bei der SLM zu beantragen. Förderfähige Kosten sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben technische Zuführungs- und Verbreitungskosten über DVB-T und Nachfolgetechniken, über Satellit und über sonstige Plattformen, z.B. Kabelanlagen. Bei der Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel ist die möglichst flächendeckende Verbreitung des Programms im jeweiligen Betrauungsgebiet ein wichtiges Kriterium.

► Betrauung in besonderen Krisensituationen

Eine Sonderregelung in der Satzung zur Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter für betraute Programme (§ 5a) ermöglicht es der SLM, für die Dauer von besonderen Krisensituationen, neben Abweichungen von zeitlichen Mindestanforderungen an den Programminhalt, auch eine Förderung von 100 Prozent der Verbreitungskosten für betraute Lokalprogramme realisieren zu können. Diese Ausnahmeregelung fand während der Corona-Krise ihre Anwendung. Das publizistische Wirken der kommerziellen lokalen und regionalen Fernsehveranstalter im Freistaat unterstützte die SLM, indem sie die Verbreitungskosten in vollem Umfang für die sächsischen Lokal-TV-Anbieter mit einem aktuellen Bewegtbildangebot zur Krise - insbesondere in den Lockdown-Phasen - übernahm.