Medienkompetenz und Orientierung

Ergänzende Medienkompetenz-Projektförderung


AUFRUF:


Medienkompetenz-Projektförderung 2026/27

"Förderung von Medienkompetenz und medialer Teilhabe von Menschen mit psychischen Belastungen"


Antragsfrist: 12.06.2026

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) stellt im Förderzeitraum 2026/27 im Rahmen der ergänzenden Medienkompetenz-Projektförderung Fördermittel bereit, um Medienkompetenzangebote für Personen mit einem besonderen Förderbedarf zu entwickeln. 

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) leidet jeder siebente Mensch weltweit an einer psychischen Erkrankung[1]. Die Krankheitsbilder sind dabei vielschichtig. Zu den häufigsten zählen Angststörungen, affektive Störungen, wie die unipolare Depression, und Störungen durch Alkohol- und Medikamentenmissbrauch. Jüngere Menschen zwischen 18 und 34 Jahren, Frauen und sowie Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status sind dabei häufiger betroffen. 

Mit der aktuellen Förderung sollen Menschen mit psychischen Belastungen angesprochen werden, die sich im Alltag befinden und keine aktuelle Krisensituation erleben, Medien auf vielfältige Weise für ihre Information, Kommunikation und Unterhaltung nutzen, und die sich potentiell offen für unterstützende Bildungsangebote zeigen. 

Diese Zielgruppe ist im Hinblick auf ihre Mediennutzung sehr heterogen. Häufig bestehen problematische Mediennutzungsmuster, die als schwer steuerbar erlebt werden und teilweise suchtähnliche Tendenzen zeigen, oder es fehlen grundlegende digitale Kompetenzen. Mediale Inhalte führen oft zu Überreizung oder können psychische Belastungen verstärken, beispielsweise wenn Inhalte belastende Reaktionen auslösen (emotionale Trigger). Ein wichtiger Ansatz wäre daher, sich mit der Wirkung von Medien auf das eigene mentale Wohlbefinden auseinanderzusetzen. 

Medien können zudem als hilfreiche Bewältigungsstrategie eingesetzt werden, indem sie zur Entspannung und zur Strukturierung des Tages genutzt werden. Sie können auch den Austausch mit anderen betroffenen fördern sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die medienpädagogischen Angebote sollten somit möglichst viele Facetten berücksichtigen und zu einem möglichst achtsamen und gesunden Medienumgang anregen. 

Angesprochen werden medienpädagogisch tätige Vereine, Einrichtungen und Initiativen, die Projektanträge einreichen möchten, in denen sie sich mit dieser Zielgruppe und deren spezifischen Lebenssituationen auseinandersetzen sowie deren Medienkompetenz mit geeigneten Angeboten fördern. 

Um die Zielgruppe zu erreichen, ist die Zusammenarbeit mit einem psychosozialen Träger in Sachsen erforderlich. Eine Übersicht über alle in Sachsen organisierten Träger ist unter https://psychiatrie-sax.de/mitglieder.html einsehbar. 

Die Umsetzung soll zudem so aufbereitet werden, dass interessierte Dritte die entstehenden Materialien für eigene Angebote mit dieser Zielgruppe nutzen können. 

Anträge können bis zum 12.06.2026 bei der SLM eingereicht werden. 

Zur Bekanntmachung der Ausschreibung und zur Klärung fachlicher Fragen veranstaltet die SLM am 04.05.2026 eine kostenfreie Informationsveranstaltung im Medienkulturzentrum Dresden. 

Weitere Informationen zur Informationsveranstaltung erhalten Sie zeitnah auf dieser Seite. 

[1]https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/mental-disorders

A - Zielgruppe:

Mit der Förderung sollen Personen erreicht werden, die sich nicht in einer akuten Krise befinden, sondern ihren Alltag mit Unterstützung bereits vorhandener Angebote bewältigen. Geeignete Zugänge sind psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB), Selbsthilfegruppen, sozialtherapeutische Tagesstätten sowie sozialtherapeutische Wohnstätten und Außenwohngruppen. 

Medienpädagogische Angebote können dort unmittelbar an den Alltag der Zielgruppe anknüpfen. Dabei steht ein ressourcenorientierter Blick im Vordergrund: Medien werden nicht problematisiert, sondern als Möglichkeit verstanden, soziale Kontakte zu pflegen, sich zu informieren und gesellschaftlich teilzuhaben. Auch Angehörige können in Fragen des Medienumgangs einbezogen werden, etwa wenn psychische Erkrankungen und exzessive Mediennutzung zusammentreffen. 

B - Bedarfe:

Erwachsene mit psychischen Belastungen können im Umgang mit Medien auf besondere Herausforderungen treffen, weil ihre Mediennutzung stärker von aktueller Belastung, Stimmungsschwankungen und Symptomen beeinflusst sein kann. Medieninhalte, Kommentare oder Nachrichten können depressive Verstimmungen, Angst oder Überforderung verstärken; zugleich fällt es einigen schwerer, eigene Trigger früh zu erkennen und die Nutzung rechtzeitig zu begrenzen. Daraus ergeben sich Bedarfe nach alltagsnaher Medienkompetenzförderung, die hilft, persönliche Belastungsgrenzen zu erkennen, Medienzeiten zu steuern und Strategien für eine digitale Balance zu entwickeln.

Ein weiterer Bedarf liegt in der Einordnung von Informationen: Wer psychisch erkrankt ist, ist häufig stärker auf schnelle Orientierung, emotionale Sicherheit und verlässliche Informationen angewiesen, kann aber zugleich anfälliger für widersprüchliche, vereinfachende oder manipulative Inhalte sein. Förderangebote sollten daher die Recherchekompetenz stärken, Kriterien für Vertrauenswürdigkeit vermitteln und den Umgang mit Fehlinformationen, Sensationsberichterstattung und problematischen Selbstdiagnose-Inhalten unterstützen. Wichtig ist auch der reflektierte Umgang mit sozialen Medien, in denen Vergleichsdruck, Leistungsnormen, Stigmatisierung oder abwertende Darstellungen psychischer Erkrankungen das Selbstbild belasten können.

Zunehmend relevant ist außerdem der Umgang mit KI-gestützten Anwendungen, die bei Recherche, Selbsthilfe oder Alltagsorganisation helfen können, aber auch falsche Sicherheit, Abhängigkeiten oder neue Verunsicherungen erzeugen. Ein Förderbedarf besteht deshalb darin, KI-Ergebnisse kritisch zu prüfen, Grenzen von automatisierten Antworten zu verstehen und sensible persönliche Daten geschützt zu handhaben. Insgesamt sollten Medienkompetenzmaßnahmen für diese Zielgruppe dazu beitragen, Belastungen zu reduzieren, Selbstwirksamkeit zu fördern und einen reflektierten, ressourcenorientierten Umgang mit Medien zu unterstützen.

C - Umsetzung: 

Für eine Förderung wird ein Tandem, bestehend aus einer medienpädagogischen Einrichtung und einem in Sachsen ansässigen psychosozialen Träger, als Voraussetzung angesehen. Aufgrund der spezifischen Anforderungen der Zielgruppe sollte das Projekt gemeinsam konzipiert werden. 

Die Kooperation ist mit der Antragstellung durch eine bindende Kooperationsbekundung nachzuweisen. Aus dieser sollte hervorgehen, dass der Zugang zur Zielgruppe gesichert ist und für die Projektumsetzung bereitgestellt wird.

Die in den Projekten bzw. Angeboten entwickelten Inhalte und Methoden sollten so aufbereitet werden, dass interessierte Dritte die entstehenden Materialien für eigene Angebote mit dieser Zielgruppe nutzen können. Dieser Erprobungs- und Transfergedanke sollte bereits im Rahmen der Konzeption berücksichtigt und in entsprechender Weise (z.B. durch eine abschließende Handreichung, einen Methodenkoffer oder ein anderes Dialogformat) im Antrag beschrieben werden. 

D - Antragsteller:

Der Aufruf richtet sich insbesondere an medienpädagogisch tätige Vereine, Initiativen und Einrichtungen, die über eine entsprechende Expertise verfügen, d.h. regelmäßig medienkompetenzfördernde Angebote mit verschiedenen Ziel- und Altersgruppen umsetzen. 

Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche und juristische Personen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit des Antragstellers. Die Projektträger in den regionalen Wirkungskreisen sind antragsberechtigt, sofern sie gemeinnützig tätig sind und kein von der SLM bereits gefördertes Personal in die Umsetzung einbeziehen. 

Es ist sicherzustellen, dass die Angebote regional in Sachsen und mit sächsischen Teilnehmenden realisiert werden. Eine regionale Verankerung des Antragstellers ist dafür von Vorteil, wobei ein Sitz des Antragstellers in Sachsen nicht erforderlich ist. 

Es ist weiterhin sicherzustellen, dass die geförderten Angebote gemeinwohlorientiert sind und keine nennenswerten Gewinne erzielen. Der Zugang ist kostenfrei zu gestalten oder für ein geringes nicht kostendeckendes Entgelt zu ermöglichen. Eine wirtschaftliche Weiterverwertung des Angebotes kann nicht erfolgen. 

E - Antragsinhalte:

1. Der Förderantrag sollte inhaltlich Folgendes beinhalten:

  • Angaben zur Expertise des Antragstellers und Kooperationspartners (Tandem aus medienpädagogischer Einrichtung und psychosozialem Träger)
  • schriftliche Kooperationserklärung,
  • Angaben zum Projektzeitraum und -ort,
  • Ausführungen zur Zielstellung des Angebotes,
  • Ausführungen zu den Strukturen, über die die Zielgruppe erreicht werden soll, und zu deren spezifischen Medienkompetenzbedarfen,
  • Beschreibung der wesentlichen Inhalte und Methoden der geplanten Angebote,
  • Angaben zur Qualifizierung der Umsetzenden.

2. Der Förderantrag sollte formal Folgendes beinhalten:

  • Kosten- und Finanzierungsplan für die Förderjahre 2026 und 2027 (gemäß Muster),
  • Aktueller Nachweis der Eintragung in das amtliche Register (nicht älter als ein Jahr),
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamts sowie Feststellungsbescheid über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen),
  • Erklärung, dass die beantragte Maßnahme noch nicht begonnen und die Kosten noch nicht verausgabt wurden,
  • Erklärung, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gem. § 15 und 15 a) UstG allgemein oder für das Projekt besteht,
  • Datum und Unterschrift.


F - Förderfähige Kosten:

1. Der förderfähige Umfang liegt bei max. 15.000,00 Euro je Antrag und Maßnahme. Die Finanzierung sollte einen angemessenen Eigenanteil ausweisen. 

2. Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung gilt die Förderrichtlinie der SLM. Darin hervorzuheben ist, dass:

  • Honorarkosten bis max. 40,00 Euro pro Stunde gefördert werden und Personalkosten nur dann förderfähig sind, wenn diese auf einer ausschließlich projektbezogenen Grundlage beruhen und separat mit Belegen ausgewiesen werden können,

  • die Anmietung von Technik grundsätzlich gegenüber einem Technikkauf zu bevorzugen ist,

  • Verpflegung- und Bewirtungskosten nicht gefördert werden,

  • Kosten für Buchhaltung, Büromaterial und Raummieten nur dann gefördert werden können, wenn diese ausschließlich für das Projekt angefallen und belegt sind und

  • die Förderung generell nur auf Einzelnachweis erfolgt und keine pauschalen Kosten gefördert werden. 

3. Die beantragten Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben und die Kosten noch nicht verausgabt sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. 


G - Fristen:

1. Mit einer Entscheidung über die Anträge ist Anfang September 2026 zu rechnen. Ein Maßnahmenbeginn vor dem 01.09.2025 ist anzeige- und genehmigungspflichtig. Der Förderzeitraum endet am 30.06.2027.

2. Der Förderantrag ist vollständig und schriftlich unterzeichnet bis zum 12.06.2026, 24:00 Uhr, mit dem Stichwort: "MK-Projektförderung 2026/27" per Post zu richten an die: 

Sächsische Landesmedienanstalt,
Ferdinand-Lassalle-Straße 21,
04109 Leipzig

(Frist: Eingang im Briefkasten der SLM, kein Poststempel). Verspätet eingegangene Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Um eine ergänzende Zusendung per E-Mail an: info@slm-online.de wird gebeten. 

H - Kontakt:

Sächsische Landesmedienanstalt 
Team Medienkompetenz und Medienvielfalt
Heidi von Schmidsfeld und Kersten Ihne
Telefon: 0341 2259-132 / -130
E-Mail: heidi.schmidsfeld@slm-online.de