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Sitzung des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt vom 18. Dezember 2023

- MEDIENINFORMATION -

Sitzung des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt vom 18. Dezember 2023

1) SLM fördert Verbreitungskosten regionaler und lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen im Jahre 2024 mit insgesamt rd. 280.000 Euro
2) SLM fördert Simulcastverbreitung von Hörfunkprogrammen mit insgesamt rd. 150.000 Euro
3) Sächsische Landesmedienanstalt fördert Fallzahlaufstockung im Hörfunkbereich
4) Sächsische Landesmedienanstalt fördert Projekte sächsischer Filmschaffender mit insgesamt rd. 70.000 Euro



1) Sächsische Landesmedienanstalt fördert Verbreitungskosten regionaler und lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen im Jahre 2024 mit insgesamt rd. 280.000 Euro

Kommerzielle regionale und lokale Fernsehveranstalter, die mit der Verbreitung eines qualitativ hochwertigen Programms betraut sind, können von der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) für die Zuführungs- und Verbreitungskosten Fördermittel erhalten. Mit den Anträgen für den Förderzeitraum 2024 (01.01. bis 31.12.2024) befasste sich der Medienrat der SLM in seiner Sitzung am 18.12.2023. Das Gremium bewilligte Zuwendungen mit einem Gesamtumfang von rd. 280.000 Euro für Programme, die über Kabel, DVB-T2 sowie ergänzende Verbreitungswege (z.B. Internet) ausgestrahlt werden. Gefördert werden folgende Fernsehveranstalter (Programmnamen):

  • Fernsehen in Dresden GmbH (SACHSEN FERNSEHEN Dresden)
  • F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH (SACHSEN FERNSEHEN Chemnitz)
  • F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH (SACHSEN FERNSEHEN Vogtland)
  • Interessengemeinschaft tv Meissen e.V. (tvM Meissen Fernsehen)
  • LE Medien GmbH (SACHSEN FERNSEHEN Leipzig)
  • Muldental TV GmbH (Muldental TV)
  • SGS Rundfunkgesellschaft mbH (LAUSTZWELLE)
  • TeleVision Zwickau GmbH (TV Westsachsen)

Ziel des realisierten Förderprogramms zur Unterstützung der sächsischen TV-Veranstalter ist es, die Versorgung der Bevölkerung des Freistaats Sachsen mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehprogrammen - neben bestehenden lokalen und regionalen Angeboten des Hörfunks, der Printmedien und sonstiger elektronischer Medien - sicherzustellen. Die finanzielle Entlastung bei den technischen Verbreitungskosten soll die Veranstalter stärken, die Erwartungen auf eine höhere Programmqualität besser erfüllen zu können.

Um an dem Förderprogramm teilnehmen zu können, wurden Kriterien festgelegt, nach denen die Programme von der SLM betraut wurden. Betrauungsfähig sind Fernsehprogramme, die die bestehende Vielfalt der Meinungen in ausgewogener Weise im jeweiligen Versorgungsgebiet zum Ausdruck bringen. Die Programme enthalten lokale und regionale Beiträge, insbesondere zu den Bereichen Bildung, Heimatgeschichte, Kultur, Politik, Religion, Soziales, Sport, Tradition, Wirtschaft und Wissenschaft und lassen relevante gesellschaftliche Gruppen angemessen zu Wort kommen.


2) Sächsische Landesmedienanstalt fördert die Simulcastverbreitung von Hörfunkprogrammen mit insgesamt rd. 150.000 Euro

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) befasste sich im Rahmen seiner Sitzung am 18.12.2023 mit den Anträgen kommerzieller Radioveranstalter zur Förderung der Simulcastverbreitung von Hörfunkpro-grammen.

Gefördert werden die BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG (HITRADIO RTL Sachsen sowie verschiedene Lokalradios), die LFS Landesfunk Sachsen GmbH (R.SA), die Netzwerk Programmanbietergesellschaft mbH Sachsen & Co. Betriebs KG (ENERGY Sachsen), die Privater Sächsischer Rundfunk GmbH (Radio PSR), die Anbietergemeinschaft ELSTERWELLE (LAUSITZWELLE) und die Vogtland Radio Rundfunkgesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs KG (VOGTLAND RADIO) in Höhe von insgesamt rd. 150.000 Euro für  verschiedene Förderzeiträume.

Zur Sicherstellung der publizistischen Vielfalt im Bereich des kommerziellen Hörfunks kann die SLM entsprechende Veranstalter hinsichtlich der Kosten für die Zuführung und die digital-terrestrische Verbreitung fördern, soweit die Programme inhaltlich identisch sowohl analog-terrestrisch (UKW) als auch digital-terrestrisch (DAB+) verbreitet werden (Simulcastverbreitung). Ziel der Förderung ist es, die im Zuge des Analog-Digital-Umstiegs notwendige Doppelversorgung zu unterstützen, da diese in der Regel keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Refinanzierung mit sich bringt.

Gefördert werden die den Veranstaltern mit Sitz in Sachsen entstehenden regelmäßig wiederkehrenden Kosten für die digitale terrestrische Verbreitung von Hörfunkprogrammen über Sender auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen (Verbreitungskosten) und die Signalzuführung an den Übergabepunkt des Sendernetzbetreibers, abzüglich eines angemessenen Anteils, falls die Signalzuführung auch der Verbreitung über UKW-Sender dient (Zuführungskosten).


3) Sächsische Landesmedienanstalt fördert Fallzahlaufstockung im Hörfunkbereich

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) fördert auch im nächsten Jahr die Fallzahlaufstockung für die Media-Analyse 2024, dies hat der Medienrat in seiner Sitzung am 18.12.2023 beschlossen. Die SLM unterstützt die sächsischen privaten Hörfunkwellen seit 2013 und fördert die Fallzahlaufstockung für die "ma Audio" mit insgesamt 80.000 Euro pro Jahr (40.000 Euro pro Erhebungswelle). In zwei Erhebungswellen ermittelt die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (agma) jährlich die Reichweitenzahlen für den Hörfunk in Deutschland.  Die von der agma erhobenen Daten sind für die Radioveranstalter eine relevante Wirtschaftsgröße und gleichzeitig Grundlage für Programmvermarktung und Werbekundenakquise. Vor allem kleine Veranstalter und lokal verbreitete Programme profitieren davon. Mit der anteiligen Förderung der Fallzahlaufstockung unterstützt die SLM die sächsischen Privatradios zu rund einem Drittel der Gesamtkosten. Die wirtschaft­liche Stabilität und damit der Erhalt einer vielfältigen und ausgewogenen Hörfunklandschaft in Sachsen steht im unbedingten Interesse der SLM.
 

4) Sächsische Landesmedienanstalt fördert Projekte sächsischer Filmschaffender mit insgesamt rd. 70.000 Euro

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2023 mit den eingegangenen Förderanträgen sächsischer Filmschaffender im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung befasst und insgesamt rd. 70.000 Euro bewilligt.

Eine Förderzusage erhalten Produzentin Alina Cyranek aus Leipzig für ihre Dokumentation "Fassaden", die sich mit dem Thema häusliche Gewalt beschäftigt. Ebenso das Filmprojekt "Becoming Kim" mit einer Culture-Clash-Geschichte über die Ehe der Regisseurin Susanne Kim, produziert von Neufilm GmbH, Holm Taddiken aus Leipzig. Eine weitere Förderung erhalten Reynard Films GmbH, Katharina Weser und Georg Neubert aus Leipzig, für eine Virtual-Reality-Experience mit dem Titel "Wallace & Gromit: For a Few Dollops More" und der Chemnitzer Filmwerkstatt e.V. für den Kurzspielfilm "Von Katzen und Männern", der sich mit dem Themenkreis rund um Vater-Sohn-Beziehungen befasst.

Aufgrund einer Aufgabenerweiterung im Sächsischen Privatrundfunkgesetz ist es der SLM seit 2004 möglich, die sächsische Filmbranche im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung dauerhaft finanziell zu unterstützen. Die finanziellen Mittel werden für innovative und vielversprechende Projekte im Kurzspiel-, Dokumentar- und Animationsfilm zur Verfügung gestellt. Die Kriterien der Förderung sind in der SLM-Förderrichtlinie definiert (www.slm-online.de → Filmförderung).