Presse und Infothek

Sitzung des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt vom 3. Dezember 2024

- MEDIENINFORMATION -

1) Fortführung der Satellitenverbreitung sächsischer Lokal-TV-Veranstalter für weitere drei Jahre gesichert / Sächsische Landesmedienanstalt fördert Verbreitungskosten in Höhe rd. 2 Millionen Euro
2) SLM fördert den nichtkommerziellen Hörfunk in Sachsen in den Bereichen der Verbreitungskosten und der strukturfördernden Maßnahmen mit rd. 322.000 Euro im Jahr 2025
3) SLM fördert auch 2025 die Simulcastverbreitung von kommerziellen Hörfunkprogrammen mit insgesamt rd. 80.000 Euro


1) Fortführung der Satellitenverbreitung sächsischer Lokal-TV-Veranstalter für weitere drei Jahre gesichert / Sächsische Landesmedienanstalt fördert Verbreitungskosten in Höhe rd. 2 Millionen Euro

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt hat sich in seiner Sitzung am 03.12.2024 mit der Fortführung des Förderprogramms "Satellitenverbreitung sächsischer Lokal-TV-Veranstalter" befasst und die Bereitstellung von Fördermitteln für die Jahre 2025 bis 2027 in Höhe von insgesamt rd. 2 Millionen Euro (bis zu rd. 676.000 Euro pro Jahr) beschlossen. Gefördert werden die Verbreitungskosten lokaler und regionaler Fernsehveranstalter für die Satellitenverbreitung sowohl für den Direktempfang bei den Zuschauerinnen und Zuschauern als auch zur Signalzuführung für Kabelanlagen. Damit ist es möglich, die stellenweise sehr aufwendige Zuführung in einigen ländlichen Räumen effektiver zu realisieren. Bereits für die Jahre 2022 bis 2024 fördert die SLM die Verbreitungskosten.

Seit 1. Februar 2022 ist das ASTRA-Satelliten-Gemeinschaftsprojekt sächsischer privater Fernsehveranstalter auf Sendung. Der Satellitenkanal SACHSENeins bietet ein 24-stündiges lokales und regionales Fernsehvollprogramm aus allen Kulturräumen Sachsens. An dem Satellitenprojekt beteiligen sich die Mantelprogrammveranstalterin SACHSENEins (SSK Sächsische Satellitenkanal GmbH, Dresden) sowie die mit einem täglich halbstündigen Programmangebot beteiligten Fensterprogrammveranstalter KabelJournal - erzTV (KabelJournal GmbH, Grünhain-Beierfeld), LAUSITZWELLE Fernsehen mit der Drehscheibe Lausitz (SGS Rundfunkgesellschaft mbH, Hoyerswerda), Glück Auf! TV – MITTEL ERZGEBIRGS FERNSEHEN (Regional Fernsehen Mittelerzgebirge MEF GmbH, Marienberg), 04plus (Muldental TV GmbH, Grimma), SACHSEN FERNSEHEN ELBLAND (Fernsehen in Dresden GmbH, Dresden), SACHSEN FERNSEHEN Chemnitz (F.i.S. – Fernsehen in Sachsen GmbH, Chemnitz), SACHSEN FERNSEHEN Dresden (Fernsehen in Dresden GmbH, Dresden), SACHSEN FERNSEHEN Leipzig (LE Medien GmbH, Leipzig) und SACHSEN FERNSEHEN Vogtland (F.i.S. – Fernsehen in Sachsen GmbH, Chemnitz). Hinzu kommen Kooperationen für Programmzulieferungen weiterer in Sachsen lizenzierter privater Lokal-TV-Veranstalter.

Entsprechend der Förderauflagen müssen die Programme lokale und regionale Beiträge, insbesondere zu den Bereichen Bildung, Heimatgeschichte, Kultur, Politik, Religion, Soziales, Sport, Tradition, Wirtschaft und Wissenschaft enthalten und relevante gesellschaftliche Gruppen angemessen zu Wort kommen lassen. Darüber hinaus sind quantitative Vorgaben zu einem tagesaktuellen Programm zu beachten.

 

2) Sächsische Landesmedienanstalt fördert den nichtkommerziellen Hörfunk in Sachsen in den Bereichen der Verbreitungskosten und der strukturfördernden Maßnahmen mit rd. 322.000 Euro im Jahr 2025

Die Sende- und Leitungskosten (UKW, DAB+ oder Internet) der nichtkommerziellen Radioveranstalter (NKL) in Sachsen werden auch im Jahr 2025 von der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) gefördert, das hat der Medienrat der SLM in seiner Sitzung am 03.12.2024 beschlossen. Darüber hinaus werden von der SLM die GEMA- und GVL-Gebühren der NKL-Sender erstattet.

Die Förderung mit einem Gesamtvolumen in Höhe von bis zu 185.000 Euro erhalten:

- Radioinitiative Dreiländereck e.V., Hainewalde, (Radio Zett);
- Radio-Initiative Dresden e.V., Dresden, (coloRadio / coloRadio Ost);
- Radio T e.V., Chemnitz, (Radio T / Radio T regional);
- Radio Verein Leipzig e.V., Leipzig, (Radio BLAU),
- Radio WSW GmbH (Radio WSW)

Hinzu kommen weitere Zuwendungen in Höhe von 110.000 Euro aus Haushaltsmitteln der SLM zum Zwecke der Stärkung und Profilierung der NKL-Tätigkeit in Sachsen. Diese stehen ebenfalls für den Förderzeitraum 2025 zur Verfügung.

Darüber hinaus werden die nichtkommerziellen Hochschulradios erneut in ihrer praktischen Medienarbeit im Jahr 2025 unterstützt, indem die SLM die Zuführungs- und Verbreitungskosten der Hörfunkprogramme "mephisto 97,6" und "Radio UNiCC" mit rd. 27.000 Euro fördert. Die Universität Leipzig - Zentrum für Medien und Kommunikation - veranstaltet das über die UKW-Frequenz Leipzig 97,6 MHz und über DAB+ (Lokal-Mux Leipzig) empfangbare nichtkommerzielle Hörfunkfenster-programm "mephisto 97.6". Das Programm wird von den Studierenden des medienbezogenen Studiengangs am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften realisiert und steht in engem Zusammenhang mit der dortigen akademisch-beruflichen Ausbildung. Der Radio UNiCC e.V. verfügt über eine DAB+-Zulassung (Lokal-Mux Chemnitz) für das nichtkommerzielle Hörfunkvollprogramm "Radio UNiCC" mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der lokalen Berichterstattung aus dem Umfeld der TU Chemnitz und der Stadt Chemnitz. Die Studierenden der TU Chemnitz nutzen den Veranstaltungsbetrieb für medienspezifische Projekte und Forschungsaufgaben.


3) Sächsische Landesmedienanstalt fördert auch 2025 die Simulcastverbreitung von kommerziellen Hörfunkprogrammen mit insgesamt rd. 80.000 Euro

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) befasste sich im Rahmen seiner Sitzung am 03.12.2024 mit den Anträgen kommerzieller Radioveranstalter zur Förderung der Simulcastverbreitung von Hörfunkprogrammen für das Jahr 2025.

Gefördert werden die LFS Landesfunk Sachsen GmbH (R.SA), die Netzwerk Programmanbietergesellschaft mbH Sachsen & Co. Betriebs KG (ENERGY Sachsen), die Privater Sächsischer Rundfunk GmbH (Radio PSR), die Anbietergemeinschaft ELSTERWELLE (LAUSITZWELLE Hörfunk) und die Vogtland Radio Rundfunkgesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs KG (VOGTLAND RADIO) in Höhe von insgesamt bis zu 80.000 Euro.

Zur Sicherstellung der publizistischen Vielfalt im Bereich des kommerziellen Hörfunks kann die SLM entsprechende Veranstalter hinsichtlich der Kosten für die Zuführung und die digital-terrestrische Verbreitung fördern, soweit die Programme inhaltlich identisch sowohl analog-terrestrisch (UKW) als auch digital-terrestrisch (DAB+) verbreitet werden (Simulcastverbreitung). Ziel der Förderung ist es, die im Zuge des Analog-Digital-Umstiegs notwendige Doppelversorgung zu unterstützen, da diese in der Regel keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Refinanzierung mit sich bringt.

Gefördert werden die den Veranstaltern mit Sitz in Sachsen entstehenden regelmäßig wiederkehrenden Kosten für die digitale terrestrische Verbreitung von Hörfunkprogrammen über Sender auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen (Verbreitungskosten) und die Signalzuführung an den Übergabepunkt des Sendernetzbetreibers, abzüglich eines angemessenen Anteils, falls die Signalzuführung auch der Verbreitung über UKW-Sender dient (Zuführungskosten).