Presse und Infothek

Sitzung des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt vom 23. Februar 2021

– MEDIENINFORMATION –

 

  1. Corona Krise: Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt beschließt erneutes Unterstützungspaket für private Lokal-TV-Programme im Freistaat

  2. Medienkompetenz-Förderung für Landkreis Nordsachsen: Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt gibt grünes Licht für eine übergansweise Unterstützung medialer Bildungsbedarfe in Höhe von rd. 50.000 Euro

  3. Sächsischer Leistungspreis Lokal-TV: Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt entscheidet über Gewinner der dritten Jahresstaffel 2020 und reicht Preisgelder von insgesamt 20.000 Euro aus

  4. Filmschaffende im Freistaat: Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt zwei Filmprojekte im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung mit insgesamt rd. 10.000 Euro


  1. Corona Krise: Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt beschließt erneutes Unterstützungspaket für private Lokal-TV-Programme im Freistaat

    Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat sich in seiner Sitzung am 23.02.2021 erneut dafür ausgesprochen, das publizistische Wirken der kommerziellen lokalen und regionalen Fernsehveranstalter im Freistaat in der Corona-Krise zu unterstützen.
     

    Rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2021 übernimmt die SLM die Verbreitungskosten aller sächsischen Lokal-TV-Anbieter mit einem aktuellen Bewegtbildangebot zur Krise in vollem Umfang, teilte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker, mit. "Im Rahmen einer kürzlichen Befragung unter den von der SLM lizenzierten privaten Fernsehveranstaltern wurde deutlich, dass sich die wirtschaftliche Situation im zweiten Lockdown zum Teil noch einmal weiter verschärft hat. Die Veranstalter stehen vor der schwierigen Herausforderung, einem besonders großen Informationsbedürfnis Rechnung tragen zu müssen, während gleichzeitig die Einnahmen - und dies seit einem bereits länger anhaltenden Zeitraum - dramatisch eingebrochen sind. Daher hat der Medienrat der SLM das Vorliegen einer besonderen Krisensituation festgestellt. ", so Prof. Heinker weiter.

    Eine Sonderregelung in der Satzung zur Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter für betraute Programme (§ 5a) ermöglicht es der SLM, für die Dauer von besonderen Krisensituationen, neben Abweichungen von zeitlichen Mindestanforderungen an den Programminhalt, auch eine Förderung von 100 Prozent der Verbreitungskosten für betraute Lokalprogramme realisieren zu können.
     

  2. Medienkompetenz-Förderung für Landkreis Nordsachsen: Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt gibt grünes Licht für eine übergansweise Unterstützung medialer Bildungsbedarfe in Höhe von rd. 50.000 Euro

    Der Medienrat der SLM hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 23.02.2021 darauf geeinigt, der Volkshochschule (VHS) Nordsachsen - als Eigenbetrieb des Landkreises Nordsachsen - zur übergangsweisen Unterstützung medialer Bildungsbedarfe im Landkreis Nordsachsen max. rd. 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Förderbetrag dient der Planung und Umsetzung eines Medienkompetenz-Maßnahmenpaketes von rd. 40 medialen Angeboten für medieninteressierte Bürgerinnen und Bürger, Eltern und beruflich Vermittelnden in sechs unterschiedlichen Formaten für den Zeitraum März bis Juni 2021. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Bedarfe an Medienbildungsangeboten im Landkreis Nordsachsen nach Beendigung des Pilotprojektes MPZ+ aufzufangen und bis zur Entscheidung über den zukünftigen Projektträger zur Vermittlung von Medienkompetenz im Wirkungskreis 4 (siehe derzeitige Neuausschreibung für die Förderperiode Juli 2021 bis Dezember 2023, Pressemitteilung der SLM vom 19.01.2021) mit entsprechender medienpädagogischer Arbeit durch die VHS Nordsachsen zeitlich befristet fortzuführen.

    Die Medienkompetenz-Angebote werden an den Standorten Delitzsch, Eilenburg, Oschatz, Schkeuditz, Taucha und Torgau für eine erwachsene Zielgruppe realisiert. Geplant sind z.B. Kursangebote, die den Zugang zu medialen Diensten, den Umgang mit Apps sowie Vor- und Nachteile medialer Kommunikation aufgreifen und vertiefen sollen. Vorlesungs-Reihen sollen ein breiteres Verständnis für mediale Entwicklungen und individuelle Handlungsbedarfe im gesellschaftlich-politischen Raum vermitteln, während in Eltern- und Lehrerinnen/Lehrer-Angeboten der Umfang spezifischer Software und Technologie im Vordergrund stehen soll.
     

  3. Sächsischer Leistungspreis Lokal-TV: Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt entscheidet über Gewinner der dritten Jahresstaffel 2020 und reicht Preisgelder von insgesamt 20.000 Euro aus

    Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) befasste sich im Rahmen seiner Sitzung am 23.02.2021 mit den Vorschlägen einer Expertenkommission zur Vergabe des "Sächsischen Leistungspreises Lokal-TV" für die dritte Jahresstaffel 2020. An dem Wettbewerb beteiligten sich 14 in Sachsen lizenzierte private Lokal-TV-Veranstalter mit insgesamt 35 Beiträgen. Im Ergebnis sprach sich der Medienrat einstimmig für folgende Empfehlungen aus:

    In der Kategorie "Beste Berichterstattung/Beste Informationssendung" 
    gewinnt der Beitrag: "Kinderhospiz Bärenherz",
    produziert von Regio TV, Mirko Lein (Regio-TV Borna)

    In der Kategorie "Beste Nachrichtensendung" 
    gewinnt der Beitrag "Corona-Tests am Gymnasium Marienberg",
    produziert von MEF - Mittel Erzgebirgs Fernsehen (Regionalfernsehen Mittelerzgebirge GmbH, Marienberg)

    In der Kategorie "Politisches Geschehen im Lokalen" 
    gewinnt der Beitrag "Coswigs neue Bürgermeisterin tritt ihr Amt an", 
    produziert vom Coswiger Infokanal K3 (Coswiger Infokanal K3 GbR, Coswig)

    Den Sonderpreis zum Thema "Das Handwerk"
    gewinnt der Beitrag "Handwerker im Elbtal",
    produziert von Riesa TV (Saxn Media GmbH, Riesa)

    Für die dritte Staffel 2020 standen insgesamt 20.000 Euro bzw. 5.000 Euro/pro Kategorie zu Verfügung. Die jährliche Preissumme liegt bei 60.000 Euro.

    Die SLM lobt seit 2010 den "Sächsischen Leistungspreis Lokal-TV" aus. Mit dem Leistungspreis möchte die SLM die privaten Fernsehmacher motivieren, Ereignisse im Verbreitungsgebiet so im Programm zu präsentieren, dass sich ihre journalistische und technische Umsetzung qualitativ deutlich aus der alltäglichen Berichterstattung heraushebt. Bei diesem Preis sollen innovative Programminhalte aus den Redaktionen gewürdigt, Mut und Risikobereitschaft der Fernsehproduzenten belohnt und neue Wege bei der Programmgestaltung befördert werden. Der Preis will vor allem bewirken, dass die Vielfalt der Formate in den sächsischen privaten regionalen und lokalen Fernsehprogrammen nicht nur erhalten bleibt, sondern kontinuierlich erhöht wird.

    Die Ausschreibung des Sächsischen Leistungspreises Lokal-TV 2021 ist auf der Website der SLM unter www.slm-online.de → Wettbewerbe veröffentlicht (Einsendeschluss 1. Jahresstaffel 2021: 19. März 2021).
     

  4. Filmschaffende im Freistaat: Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt zwei Filmprojekte im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung mit insgesamt rd. 10.000 Euro

    Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) gab in seiner Sitzung am 23.02.2021 grünes Licht zur finanziellen Unterstützung von zwei Filmprojekten sächsischer Filmschaffender im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung.

    Gefördert werden mit insgesamt rd. 10.000 Euro:

    - der Dokumentarfilm "Mein Onkel Ljuben" produziert von Galina Zoneva und Ray von Zeschau, Dresden, 
    Regie und Buch: Nikola Boshnakov, Georgi Stoev-Jacky und Ivailo Manev

    - der "Kurzfilm zum deutschen Liedgut" produziert von Tworna GbR, Caterina Other und Frieder Zimmermann, Quohren, 
    Regie und Buch: Frieder Zimmermann

    Drei Mal im Jahr befasst sich der Medienrat der SLM mit förderwürdigen Filmprojekten. Dabei greift er auf Empfehlungen einer Bewertungskommission zurück. Die finanziellen Mittel sollen innovative und vielversprechende Projekte im Kurzspiel-, Dokumentar- und Animationsfilm unterstützen. Für die ergänzende kulturelle Filmförderung stehen im Haushalt der SLM im Jahr 2021 insgesamt 140.000 Euro zur Verfügung. Die Kriterien der Förderung sind in der SLM-Förderrichtlinie definiert (www.slm-online.de - Filmförderung).