Presse und Infothek

Sitzung des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt vom 20. April 2021

– MEDIENINFORMATION –

 

  1. Finanzhilfen für private Lokal-TV-Programme in der aktuellen Corona-Krise: Sächsische Landesmedienanstalt verlängert Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter um weitere zwei Monate

  2. Projektträger zur Förderung von Medienkompetenz innerhalb von 15 regionalen Wirkungskreisen in Sachsen stehen fest

  3. KabelJournal GmbH erhält Zulassung zur Veranstaltung seines regionalen Fernsehinformationsprogramms "KabelJournal Erzgebirge" in der Kabelanlage Arnsfeld 

  4. Medienrat der SLM vergibt Lizenzverlängerungen an Pirna TV (PTV Fernseh- und Multimediagesellschaft mbH) und Radio T (Radio T e.V.)


  1. Finanzhilfen für private Lokal-TV-Programme in der aktuellen Corona-Krise: Sächsische Landesmedienanstalt verlängert Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter um weitere zwei Monate

    Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat sich in seiner Sitzung am 20.04.2021 dafür ausgesprochen, das von Januar bis März 2021 gewährte Unterstützungsprogramm für das publizistische Wirken der kommerziellen lokalen und regionalen Fernsehveranstalter im Freistaat in der Corona-Krise um weitere zwei Monate zu verlängern.

    Rückwirkend für die Zeit vom 1. April bis 31. Mai 2021 übernimmt die SLM die Verbreitungskosten aller sächsischen Lokal-TV-Anbieter mit einem aktuellen Bewegtbildangebot zur Krise in vollem Umfang. Die hierfür notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel umfassen insgesamt rd. 30.000 Euro und werden neben dem bereits bestehenden regulären Förderprogramm für betraute Lokalprogramme gewährt.
     

    "Die lokalen Rundfunkanbieter haben insbesondere in der Zeit des Lockdowns eine erhebliche Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger. Sie übernehmen eine sehr wichtige Informationsfunktion im Nahraum, informieren aktuell über die neuesten Entwicklungen und Angebote in der Krise, helfen Unsicherheiten aufzuklären oder spezifische Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Sie können allgemeine und regional besondere Maßnahmen und Regelungen sehr effektiv bekannt machen ", sagte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker.

    Eine Sonderregelung in der Satzung zur Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter für betraute Programme (§ 5a) ermöglicht es der SLM, für die Dauer von besonderen Krisensituationen, neben Abweichungen von zeitlichen Mindestanforderungen an den Programminhalt, auch eine Förderung von 100 Prozent der Verbreitungskosten für betraute Lokalprogramme realisieren zu können.
     

  2. Projektträger zur Förderung von Medienkompetenz innerhalb von 15 regionalen Wirkungskreisen in Sachsen stehen fest

    Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat sich seiner Sitzung am 20.04.2021 abschließend mit den Anträgen auf die ab 1. Juli 2021 beginnende neue Förderperiode zur Vermittlung von Medienkompetenz in 15 regionalen Wirkungskreisen in Sachsen befasst.

    Folgende Antragsteller konnten berücksichtigt werden:

    Wirkungskreise: Projektträger 

    WK 1 - Bautzen, Kamenz, Radeberg: Steinhaus e.V., Bautzen 

    WK 2 - Chemnitz: Stadt Chemnitz in Gestalt des dortigen Kulturbetriebes mit der Volkshochschule Chemnitz

    WK 3 - Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul: Volkshochschule im Landkreis Meißen e.V., Radebeul

    WK 4 - Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz,Torgau: Landkreis Nordsachsen in Gestalt des Eigenbetriebes Bildungsstätten im Landkreis Nordsachsen mit der Volkshochschule Nordsachsen, Torgau

    WK 5 - Döbeln, Oschatz, Riesa: Treibhaus Döbeln e.V., Döbeln

    WK 6 - Dresden: Medienkulturzentrum Dresden e.V., Dresden

    WK 7 - Erzgebirge: Erzgebirgskreis in Gestalt des Kulturellen Bildungsbetriebs, Bildungsstätte Volkshochschule Erzgebirgskreis, Annaberg-Buchholz

    WK 8 - Freiberg, Mittweida: Yellow Cactus Business Skills GbR, Burgstädt

    WK 9 - Görlitz, Löbau, Zittau: Second Attempt e.V., Görlitz

    WK 10 - Hoyerswerda, Niesky, Weißwasser: Kulturfabrik Hoyerswerda e.V., Hoyerswerda

    WK 11 - Leipzig: Fernseh Akademie Mitteldeutschland gGmbH, Leipzig

    WK 12 - Leipziger Land: Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig

    WK 13 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V., Pirna

    WK 14 - Vogtland: edmedien GmbH, Plauen

    WK 15 - Zwickau: MeKoSax GmbH, Hartenstein

    Auf die Fördermittel für die Neupositionierung der Medienkompetenzförderung waren 48 Anträge von 30 unterschiedlichen Antragstellern bis Fristablauf Mitte März 2021 eingegangen. Die SLM hatte zuvor neue Grundsätze zur Förderung von Medienkompetenzprojekten beschlossen und eine Förderrichtlinie erlassen, um ihre Medienkompetenzförderung künftig gleichmäßig in ganz Sachsen wirksam werden zu lassen und die bestehenden Lücken, die vor allem im ländlichen Raum existieren, zu schließen.

    Die neue Förderperiode mit einer Laufzeit von 30 Monaten beginnt am 01.07.2021 und endet am 31.12.2023. Für diesen Förderzeitraum stellt die SLM insgesamt rd. 3,7 Mio. Euro im Rahmen einer Projektförderung zur Verfügung. Gefördert wird pro Wirkungskreis und Förderzeitraum ein Maßnahmenpaket eines Projektträgers im Umfang von rd. 250.000 Euro.

    Die SLM wird jetzt innerhalb der nächsten 14 Tage die Förderbescheide an die Zuwendungsempfänger der einzelnen Wirkungskreise versenden, um für die genannten Projektträger schnellstmögliche Planungssicherheit herzustellen. 
     

  3. KabelJournal GmbH erhält Zulassung zur Veranstaltung des regionalen Fernsehinformationsprogramms "KabelJournal Erzgebirge" in der Kabelanlage Arnsfeld

    Die KabelJournal GmbH, Grünhain-Beierfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Mike Bielagk und Heiko Lötzsch, erhält im Rahmen eines vereinfachten Zuweisungsverfahrens die Lizenz zur Veranstaltung ihres lokalen Informationsprogramms "KabelJournal Erzgebirge" ergänzend in der Kabelanlage Arnsfeld (Erzgebirgskreis) mit insgesamt rd. 400 Wohneinheiten.

    Die KabelJournal GmbH ist eine bereits seit über 20 Jahren in Sachsen zugelassene Veranstalterin, die derzeit in mehr als 130 Kabelanlagen drei verschiedene Regionalprogramme ausstrahlt. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 Sächsisches Privatrundfunkgesetz kann die SLM auch ohne Ausschreibung technische Übertragungskapazitäten an einen bereits zugelassenen Veranstalter vergeben, wenn dadurch eine bessere Versorgung im Sinne der Zulassung erreicht werden kann. Das bisherige Programm "Regionalfernsehen Arnsfeld" musste zwischenzeitlich eingestellt werden, da der bisheriger Zulassungsinhaber und Veranstalter verstorben ist. 
     

  4. Sächsische Landesmedienanstalt vergibt Lizenzverlängerungen an Pirna TV (PTV Fernseh- und Multimediagesellschaft mbH) und Radio T (Radio T e.V.)

    - Pirna TV: Der Medienrat der SLM hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die Zulassung der PTV Fernseh- und Multimediagesellschaft mbH zur Veranstaltung des lokalen TV-Informationsprogramms "Pirna-TV" um weitere acht Jahre zu verlängern. Das täglich 24-stündig verbreitete Lokalprogramm wird in sechs verschiedenen Kabelanlagen von Pirna und Umgebung mit insgesamt rd. 140.000 angeschlossenen Wohneinheiten verbreitet. 

    - Radio T: Die Zulassung des gemeinnützigen Radio T e.V., Chemnitz, für das über die UKW-Frequenz Chemnitz-Stadt 102,7 MHz verbreitete nichtkommerzielle Hörfunkfensterprogramm "Radio T" wird bis 31.12.2025 verlängert - dies hat der Medienrat der SLM in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen. Das Programm hat einen Umfang von 49 Stunden pro Woche, in der übrigen Zeit wird das landesweite Hörfunkprogramm apollo radio))) verbreitet. Eine Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus ist aufgrund der Befristung der UKW-Verbreitung (§ 4 Abs. 6 Satz 2 SächsPRG) nicht möglich.