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Sächsische Landesmedienanstalt startet Aufruf zur Förderung von lokaljournalistischen Angeboten kommerzieller Fernsehveranstalter

- MEDIENINFORMATION -

Sächsische Landesmedienanstalt startet Aufruf zur Förderung von lokaljournalistischen Angeboten kommerzieller Fernsehveranstalter

Anträge können bis zum 20.05.2025 bei der SLM eingereicht werden

Leipzig, 30.04.2025: Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) startet heute einen Aufruf zur Förderung von lokaljournalistischen Angeboten kommerzieller Fernsehprogramme.

Entsprechend des Förderauftrags der SLM (§ 28 b Sächsisches Privatrundfunkgesetz) kann die Sächsische Landesmedienanstalt lokaljournalistische Angebote zur Stärkung ihres Beitrags zu lokaler und regionaler Information fördern, um ein möglichst flächendeckendes, vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsangebot mit engem Bezug zum lokalen und regionalen Geschehen im Freistaat Sachsen zu gewährleisten, soweit sie hierfür Haushaltsmittel des Freistaats Sachsen oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält.

Derzeit ist der Haushalt des Freistaats für die Jahre 2025 und 2026 zwar noch nicht beschlossen, da insofern das Ob und die Höhe der Förderung noch offen sind, steht der Aufruf aus rechtlichen Gründen unter dem Vorbehalt der Zuweisung von Mitteln aus dem Haushalt des Freistaats Sachsen. Um gleichwohl einen zeitnahen Förderbeginn realisieren zu können, erfolgte der Aufruf der SLM bereits zum jetzigen Zeitpunkt.

Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Veranstalter von kommerziellen Fernsehprogrammen. Die nach dem Gesetz ebenfalls mögliche Förderung anderer Anbieter lokaljournalistischer Angebote bleibt davon unberührt und kann zu einem späteren Zeitpunkt folgen, soweit der SLM entsprechende Fördermittel zugewiesen werden.

Gefördert werden die Herstellung betrauter Programme mit dem Ziel, alle Kulturräume in Sachsen möglichst flächendeckend mit einem aktuellen, regelmäßigen und authentischen Nachrichten- und Informationsangebot zu versorgen. Hierbei ist auch eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Veranstalter (Anbietergemeinschaft) möglich.

Voraussetzung einer Förderung ist ein Sitz des Veranstalters in Sachsen und ein Redaktionssitz in dem Ort oder der Region, auf den bzw. die das jeweilige Angebot gerichtet ist. Die betrauten Inhalte müssen darüber hinaus über alle wesentlichen Rundfunkverbreitungswege (Satellit, Medienplattformen, insbesondere Breitbandkabelanlagen, linearer Internetstream) verbreitet werden und im Internet zum Abruf angeboten werden.

Anträge können bis zum 20.05.2025 bei der SLM eingereicht werden. Der Aufruf, die förderrechtlichen Grundlagen und weitere Informationen erhalten Interessenten auf der Website der SLM unter https://slm-online.de/foerderung-und-programm/foerderung/lokaljournalismusfoerderung-2025-2026/