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Medienrat der SLM verabschiedet "Satzung zur Förderung lokaljournalistischer Angebote"

- MEDIENINFORMATION -

Neue Förderaufgabe der Sächsischen Landesmedienanstalt
Zwei Millionen Euro jährlich für Lokaljournalismus
Medienrat der SLM verabschiedet "Satzung zur Förderung lokaljournalistischer Angebote"


Leipzig, 03.04.2023: Die Förderung des Lokaljournalismus in Sachsen kann starten: Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt hat in seiner heutigen Sitzung die "Satzung zur Förderung lokaljournalistischer Angebote" beschlossen, um kommerzielle und nichtkommerzielle lokale und regionale Medienanbieter in Sachsen zu stärken und ihren Erhalt zu sichern.

Die Satzung basiert auf einer neuen Förderaufgabe der SLM, den der Sächsische Landtag Ende 2022 in das Sächsische Privatrundfunkgesetz aufgenommen hat. Zwei Millionen Euro jährlich stehen hierfür in 2023 und 2024 aus dem Staatshaushalt zur Verfügung. Eine zuwendungsrechtliche Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatskanzlei und der SLM wurde im März 2023 auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushaltes 2023/2024 geschlossen. Die Ausgestaltung der Förderung im Rahmen ihrer Satzungsermächtigung und die Ausreichung der Fördermittel obliegt der SLM. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mittel unabhängig und staatsfern vergeben werden.

"Lokaljournalistische Angebote sind für den gesellschaftlichen Diskurs und damit für die individuelle und kollektive Meinungsbildung der Bevölkerung als Grundlage der demokratischen Mitbestimmung von essentieller Bedeutung. Deshalb ist es so wichtig, ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges, vielfältiges und unabhängiges journalistisches Angebot im Lokalen für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen zu fördern", so Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM.

Die neue lokaljournalistische Förderung ist plattformübergreifend ausgerichtet und wendet sich an Veranstalter von nichtkommerziellen und kommerziellen Rundfunkprogrammen, Anbietern von Telemedien oder Anbietergemeinschaften, soweit diese ihren Sitz in Sachsen haben.

Gefördert werden entsprechend dem neuen Förderauftrag der SLM (§ 28 b Sächsisches Privatrundfunkgesetz) neben bestehenden lokaljournalistischen Angeboten auch innovative Projekte zur Entwicklung nachhaltiger Geschäfts- und Kooperationsmodelle sowie neuer journalistischer Produktionsformen und digitaler Formate. Die Fördersatzung der SLM ist entsprechend der gesetzlichen Vorgabe als Projektförderung ausgestaltet. Die SLM evaluiert den Erfolg bzw. die Auswirkungen der Fördermaßnahmen und veröffentlicht die Ergebnisse im zweijährigen Rhythmus.

Die neue Fördersatzung wird – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Sächsische Staatskanzlei – voraussichtlich Ende April 2023 im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht. Parallel dazu startet die SLM einen entsprechenden Aufruf zur Antragseinreichung.