Presse und Infothek

Medienkompetenzförderung für ganz Sachsen

– MEDIENINFORMATION –

 

  1. Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) beschließt Richtlinie zur Förderung von Medienkompetenz für
    15 regionale Wirkungskreise in Sachsen

  2. Rd. 3,7 Mio. Euro stehen für die erste Förderperiode mit einer Laufzeit von 30 Monaten zur Verfügung

  3. Aufruf zur Einreichung von Anträgen startet am 19.01.2021 unter www.slm-online.de


Leipzig, 19.01.2021: Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) beriet im Rahmen seiner heutigen Sitzung die neuen Grundsätze der Förderung von Medienkompetenzprojekten und verabschiedete die "Richtlinie der SLM zur Förderung von Medienkompetenz innerhalb regionaler Wirkungskreise in Sachsen". Ziel ist es, Fördermittel einzelnen sächsischen Regionen konkret zuzuweisen, um insbesondere den ländlichen Raum angemessen an der Förderung von Angeboten teilhaben zu lassen. Die Antragsteller können sich mit ihren zielgruppenspezifischen und fachlich überzeugenden Umsetzungskonzept der Medienbildung auf 15 ausgewiesene regionale Wirkungskreise (siehe beigefügte Übersicht (PDF, 462 kB)) bewerben.

 

  • „Das Förderengagement der SLM soll sich dabei noch stärker an diejenigen richten, die nicht über die Schulen erreicht werden können, also fokussiert auf eine verstärkte Zuwendung an mediale Bildungsbedarfe von Erwachsenen. Um Einschränkungen im bisherigen Angebotsumfang möglichst zu vermeiden, sollen die künftigen Projektträger Synergien, Kooperationen bzw. Unterstützung, etwa bei der Nutzung von Räumen, suchen. Dabei werden Angebote präferiert, die von lokal und regional ansässigen Akteuren unter Einbindung ihrer organisatorischen und personellen Strukturen überzeugen können. Inhaltlich soll die Förderung auf das Medienverstehen angelegt sein und den kritisch-reflektierten Umgang mit Medien in den Mittelpunkt stellen.”, fasst Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM, die wesentliche Ausrichtung der Förderrichtlinie zusammen.
     

Die Förderperiode startet am 01.07.2021 mit einer Laufzeit von zunächst 30 Monaten. Für diesen Förderzeitraum stellt die SLM insgesamt rd. 3,7 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert wird pro Wirkungskreis und Förderzeitraum ein Maßnahmenpaket eines Antragstellers im Umfang von rd. 250.000 Euro. Die Förderung richtet sich an die im medienpädagogischen oder bildungsbezogenen Bereich tätige Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen in Sachsen, die eine regionale Verankerung im jeweiligen Wirkungskreis haben. Hierzu gehören beispielsweise die soziokulturellen Zentren, die Betreiber der SAEK, die Volkshochschulen, die Familienbildungs­verbände, Mehrgenerationshäuser sowie verschiedenste Vereine und Unternehmen mit entsprechender Schwerpunktsetzung.

Die Förderrichtlinie ist unter www.slm-online.de (Startseite) (PDF, 137 kB) abrufbar. Anträge können bis zum 16.03.2021 bei der SLM eingereicht werden. Nach Realisierung eines mehrstufigen Verfahrensablaufs, der u.a. eine vertiefende fachliche Prüfung beinhaltet, werden die abschließenden Förderentscheidungen voraussichtlich im April 2021 erfolgen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Aufruf verwiesen, der ebenfalls unter www.slm-online.de (PDF, 35 kB) eingestellt ist.

Darüber hinaus wird die SLM das Sächsische Kultusministerium (SMK) noch bis 2022 in einem Übergangsprojekt mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 300.000 Euro dabei unterstützen, die Entwicklung der Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern durch die Schulen im Zuständigkeitsbereich des SMK zu verankern. Den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit entsprechenden Übergangsregelungen hat der Medienrat in seiner heutigen Sitzung ebenfalls auf den Weg gebracht. Diese wird die bereits bestehende "Rahmenvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz im Freistaat Sachsen" zwischen dem SMK und der SLM ergänzen.

Hintergrund:

Der laufende Vertrag zum Betreiben der SAEK zwischen der SAEK-Förderwerk gGmbH und der betreibenden Unternehmen läuft vertragsgemäß und damit planmäßig am 30.06.2021 aus. Die bisherigen Mitgesellschafter der SLM haben ihre Gesellschafterstellung gekündigt. Aus rechtlichen Gründen kann die SAEK-Förderwerk gGmbH über den 30.06.2021 hinaus ihre Tätigkeit nicht fortsetzen.

Den erklärten Austritt der weiteren Gesellschafter der SAEK-Förderwerk gGmbH hat die SLM als Hauptgesellschafter zum Anlass genommen, die bisherige Förderung von Projekten zur Medienkompetenz nach Vertragsablauf ab Juli 2021 neu auszurichten.

Der Wechsel von einem Auftrags- zu einem Fördermodell ermöglicht der SLM eine wirtschaftlichere und sparsamere Haushaltsführung, da sie die eingesetzten finanziellen Mittel auf die Förderung von Medienkompetenz - hier insbesondere für den Einsatz entsprechend qualifizierten Personals und der konkreten zielgruppengerechten Medienbildungsmaßnahmen - konzentrieren und darüber hinaus eine gleichmäßigere Versorgung in ganz Sachsen möglich machen kann. Die SLM hält dabei an dem bisherigen Fördervolumen von 1,5 Mio. Euro pro Jahr fest.

Dabei sollen Synergien mit bestehenden Bildungs- und Weiterbildungsstrukturen genutzt werden, um die von der SLM eingesetzten Gebührenmittel auf die Finanzierung der Angebote der Förderung der Medienkompetenz zu konzentrieren. Bei dem bisherigen Auftragsmodell übernahm die Förderwerk gGmbH auch die Fixkosten der privatwirtschaftlich ausgerichteten Betreiber der SAEK, beispielsweise für die Miete von Geschäftsräumen. Derartige administrative Kosten werden mit dem neuen Fördermodell nicht mehr aus Mitteln des Rundfunkbeitrages abgedeckt, sondern sind als Eigenanteil von den Antragstellern aufzubringen.