Presse und Infothek

 

Aufruf

der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM)
zur Förderung von lokaljournalistischen Angeboten
nichtkommerzieller Rundfunkveranstalter

Antragsfrist: 26.02.2026 
 

Gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 20, § 28b SächsPRG kann die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) lokaljournalistische Angebote zur Stärkung ihres Beitrags zu lokaler und regionaler Information fördern, um ein möglichst flächendeckendes, vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsangebot mit engem Bezug zum lokalen und regionalen Geschehen im Freistaat Sachsen zu gewährleisten, soweit sie hierfür Haushaltsmittel des Freistaats Sachsen oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält. 

Zur Ausgestaltung der Förderung unter Beachtung der gesetzlichen Maßgaben hat die SLM die Satzung zur Förderung lokaljournalistischer Angebote (im Folgenden: Fördersatzung) erlassen. Ergänzend gilt die Richtlinie zur Förderung des privaten Rundfunks und neuer Medien der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (Förderrichtlinie SLM). Die Satzung und die Richtlinie sind unter folgendem Link auf der Website der SLM im rechten Artikelrand eingestellt. 

I. Adressatenkreis

Der vorliegende Aufruf richtet sich ausschließlich an nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter, die über eine Zulassung nach § 11 SächsPRG verfügen.

II. Fördergegenstand

Nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter tragen durch den hohen Anteil redaktionell aufbereiteter Informationen aus dem jeweiligen Verbreitungsgebiet zur Medienvielfalt in Sachsen bei. Um diese Funktion für die demokratische Meinungsbildung zu erhalten und zu stärken, sind deren Angebote mit Blick auf veränderte Nutzungsgewohnheiten weiterzuentwickeln. Dies soll ihrem nichtkommerziellen Charakter entsprechend unterstützt werden (§ 18 Fördersatzung). 

Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen, soweit sie lokaljournalistische Angebote darstellen oder diesen dienen:

  1. Gestaltung redaktioneller Angebote,

  2. Aktivitäten zur Einbindung bislang nicht oder nicht ausreichend eingebundener Personengruppen oder Einrichtungen in die Programmgestaltung,

  3. Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zugunsten redaktioneller oder sendetechnischer Aktivitäten, 

  4. Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen im Sinne von § 8 FöRiLNKL,

  5. Koordination und technische Betreuung eines landesweiten DAB+-Gemeinschaftsprogrammes,

  6. Zuführungs- und Verbreitungskosten,

  7. Ausbau digitaler Plattformen und Abrufangebote,

um die Meinungsvielfalt als Grundlage demokratischer Meinungsbildung zu erhalten und zu stärken. Sofern eine solche Maßnahme auf bereits bestehende Angebote Bezug nimmt, hat sie zu deren Erweiterung oder Anpassung beizutragen.

III. Fördervoraussetzungen

Allgemeine Fördervoraussetzungen sind ein Sitz des Veranstalters in Sachsen und ein Redaktionssitz in dem Ort oder der Region, auf den bzw. die das jeweilige Angebot gerichtet ist. 

Voraussetzung für jede Fördermaßnahme ist das Herstellen und Verbreiten eines aktuellen, regelmäßigen und authentischen Nachrichten- und Informationsangebotes. Das Angebot muss den Kommunikationsinteressen der Nutzerinnen und Nutzer im jeweiligen Versorgungsgebiet dienen. 

Hinweis: Soweit Fördervoraussetzungen bislang nicht erfüllt werden, steht dies einer Antragstellung nicht entgegen. Die Voraussetzungen müssen erst mit Beginn der Förderung erfüllt sein.

Hinsichtlich der förderfähigen Kosten wird auf die Satzung verwiesen (§ 21 Fördersatzung). Eine Überkompensation ist unzulässig. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. 

Anträge haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller

  • Ansprechperson für die Fördermaßnahme

  • Angaben zum Sitz und Redaktionssitz

  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan 

  • detaillierte Projektbeschreibung

  • ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

IV. Förderumfang

Für diese Förderung stehen insgesamt 100.000,00 Euro für das Jahr 2026 zur Verfügung.

V. Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026.

VI. Antragsform und -frist

Die Förderanträge sind in Schriftform bis zum

26.02.2026, 24:00 Uhr,

(Eingang im Fristenbriefkasten der SLM)

zu richten an die:

Sächsische Landesmedienanstalt (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig. 

Parallel sind Förderanträge in elektronischer Form (pdf) per E-Mail an die SLM unter der Adresse info@slm-online.de zu senden. 
Für den fristgerechten Eingang ist allein die schriftliche Antragstellung maßgeblich.

Hinweis: Ein Antragsformular wird im rechten Artikelrand bereitgestellt.