Presse und Infothek


Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) ruft dazu auf, Anträge auf anteilige Förderung von lokalen, regionalen oder international ausgerichteten Filmfestivals, filmbezogenen Medienfesten sowie Wettbewerben zur Stärkung der Medienkompetenz im Freistaat Sachsen einzureichen.

Die Förderung soll dazu beitragen, Film- und Medienschaffenden eine Plattform zu bieten, um ihre Werke einem breiten Publikum zugänglich zu machen, sich untereinander auszutauschen und sich zu qualifizieren, damit auf diese Weise und mittels gezielter Distribution der filmischen Werke der Filmstandort Sachsen gestärkt und die dortige Programmvielfalt und -qualität erhöht werden.

Auch sollen die rezeptive Filmbildung der teilnehmenden Bevölkerung wie auch deren kundiger und bewusster Umgang mit Medien befördert und die Motivation unterstützt werden, an Medienkompetenz-fördernden Angeboten und Projekten teilzunehmen oder selbige einladend und sichtbar zu gestalten.

Akteure, die in diesem Sinne beabsichtigen, innerhalb Sachsens in 2027 ein Filmfestival, Filmfest oder einen Medienkompetenz-Wettbewerb auszurichten und dieses mit vorhandenen Mitteln nicht ausreichend finanzieren können, sind aufgerufen, sich um eine hiesige Förderung zu bewerben.

Nachfolgend wird auf einzelne Aspekte dieser Förderung gesondert hingewiesen.
 

A - Adressatenkreis


Der vorliegende Aufruf richtet sich an solche Akteure, die ein - für eine regelmäßige Umsetzung konzipiertes und bereits realisiertes -  preisträgerorientiertes Filmfestival oder mediales Filmfest oder einen ebensolchen Medienkompetenz-Wettbewerb (nachfolgend Veranstaltung) in 2027 innerhalb Sachsens wiederholt ausrichten.

Bereits bestehende Kooperations-Partnerschaften sind davon ausgenommen.


B - Charakteristik der Veranstaltung

Förderfähig sind nur solche Veranstaltungen, die 

a) als Filmfestival einen Beitrag zur rezeptiven Filmbildung, zur Unterstützung sächsischer Filmemacher oder zur Stärkung des Film- und Festivalstandortes Sachsen leisten,

b) als Film- und Medienfest die Medienkompetenz der daran teilnehmenden Personen durch geeignete begleitende Angebote befördern oder

c) in Gestalt eines MK-Wettbewerbes den mitwirkenden Akteuren und Projekten im Bereich der Medienkompetenzförderung Sichtbarkeit und Wertschätzung verleihen möchten.

 

C – Förderzeitraum

Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.01.2027 bis 10.12.2027.

 

D - Förderfähige Aufwendungen


Die SLM ist im Rahmen ihrer Förderaktivitäten auf bestimmte Vorgaben aus dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz und der von ihr erlassenen Förderrichtlinien festgelegt.

Damit nur dementsprechende förderfähige Positionen beantragt werden, und in Auskleidung des vorhandenen förderrechtlichen Spielraums, wird darum gebeten, den Förderantrag auf folgende (anteilige) Aufwandpositionen zu konzentrieren:

  • Aufwendungen für Honorarleistungen, die dazu beitragen, dass die betreffende Veranstaltung die zuvor umschriebene Charakteristik aufweist (wie Honorare für Filmgespräche, Moderation, Projektleitung oder ein medienpädagogisch untersetztes Vor-Ort-Angebot), nebst etwaigen Reisekosten,

  • Preisgelder (bei Festivals oder Wettbewerben),

  • Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und

  • Aufwendungen für Technik und Räumlichkeiten.

Für Durchführung und Abrechnung gilt die Förderrichtlinie der SLM, die unter www.slm-online.de abrufbar ist. 

Hervorzuheben ist, dass Honorarkosten bis max. 40,00 Euro pro Stunde gefördert werden, die Anmietung von Technik gegenüber einem Technikkauf grundsätzlich zu bevorzugen ist und die Förderung generell nur auf Einzelnachweis erfolgt und keine pauschalen Kosten gefördert werden. 


E - Darzulegende Angaben

1. Angaben zur Person der oder des Antragstellenden

Dies umfasst nähere Angaben zu Person und Tätigkeitsschwerpunkt der oder des Antragstellenden, nebst aktuellem Registerauszug und gesonderten Erklärungen, 

a) dass mit dem zur Förderung beantragten Vorhaben noch nicht begonnen und noch keine entsprechenden Kosten verausgabt wurden, 
b) ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (ab Eingang des Antrags) beantragt wird und
c) ob allgemein oder für das konkrete Vorhaben eine Vorsteuerabzugsberechtigung gemäß § 15 UStG besteht. 

2. Beschreibung des für 2027 zu fördernden Vorhabens

Diese Beschreibung sollte Folgendes beinhalten:

a) Inhaltlicher, örtlicher und zeitlicher Rahmen der geplanten Veranstaltung, 
b) Zielstellung und Wirkungskreis (lokal, regional, sachsenweit, etc.), unter Hervorhebung der betreffenden Charakteristik gemäß Punkt B,
c) Zielgruppe und beabsichtigte Teilnehmenden-Anzahl,
d) Darlegung wesentlich geplanter veranstaltungsbezogener Meilensteine.

3. Finanzierungsplan

Gegenüberstellung aller geplanten veranstaltungsbezogenen Ein­nahmen und Ausgaben, nebst Erwähnung bisheriger Fördermittelgeber und näherer Untersetzung des sich für 2027 ergebenden Förderbedarfs hinsichtlich der Aufwendungen gemäß Punkt C.

Den Angaben und Unterlagen sind ein vom Vertretungsberechtigten unterschriebenes Anschreiben, in dem die Richtigkeit der Angaben bestätigt wird, beizufügen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

F - Auswahlentscheidung

 

Falls die Summe aller beantragten förderfähigen Maßnahmen die für den hiesigen Zweck zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel übersteigt, erfolgt eine Auswahl.

Bei dieser Auswahl werden solche Anträge und Aufwendungen vorrangig berücksichtigt, deren Ausführungen ein höheres Maß im Hinblick auf das Erreichen der vorgenannten Förderanliegen erwarten lassen.

 

G – Fristen

Die Förderanträge sind zu richten an:

Sächsische Landesmedienanstalt (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21, 04109 Leipzig,

Stichwort: Festival- und Wettbewerbsförderung 2027

und müssen dort fristwahrend in schriftlicher Form bis spätestens 30.09.2026, 24:00 Uhr, eingegangen sein (Nachtbriefkasten).

Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. 

Eine gleichzeitige Übersendung des Antrags in elektronischer Form an info@slm-online.de ist erwünscht, hat aber keine fristwahrende Wirkung.

Eine Förderentscheidung ist Anfang Dezember 2026 zu erwarten.