Förderung lokaljournalistischer Angebote
Seit 2023 ist es der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) möglich, entsprechend eines neuen Förderauftrags (§ 28 b Sächsisches Privatrundfunkgesetz) lokaljournalistische Angebote zu fördern.
Im Rahmen des aktuellen Förderzeitraums erhält die SLM finanzielle Mittel aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 des Freistaates Sachsen zur Förderung von lokaljournalistischen Angeboten, um ein möglichst flächendeckendes, vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsangebot mit engem Bezug zum lokalen und regionalen Geschehen im Freistaat Sachsen zu gewährleisten. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Zur Ausgestaltung der Förderung unter Beachtung der gesetzlichen Maßgaben hat die SLM die “Satzung zur Förderung lokaljournalistischer Angebote” erlassen. Ergänzend gilt die "Richtlinie zur Förderung des privaten Rundfunks und neuer Medien der SLM". Die Fördersatzung und die Förderrichtlinie können sie auf dieser Seite im rechten Artikelrand abrufen.
Ziel der Förderung - Förderinteresse
Medienangebote mit lokaljournalistischen Inhalten und die Medienvielfalt im lokalen Umfeld sind für den gesellschaftlichen Diskurs und damit für die individuelle und kollektive Meinungsbildung der Bevölkerung sowie für die Teilhabe an der demokratischen Mitbestimmung von essenzieller Bedeutung.
Die SLM gewährt nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 20 in Verbindung mit § 28 b des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) nach Maßgabe der Fördersatzung projektbezogene Zuwendungen für die Förderung lokaljournalistischer Angebote zur Stärkung ihres Beitrags zu lokaler und regionaler Information.
Grundsätzliches Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines möglichst flächendeckenden, vielfältigen und qualitätsvollen Nachrichten- und Informationsangebotes mit engem Bezug zum lokalen und regionalen Geschehen im Freistaat Sachsen.
Gefördert werden neben bestehenden lokaljournalistischen Angeboten auch innovative Projekte zur Entwicklung nachhaltiger Geschäfts- und Kooperationsmodelle sowie neuer journalistischer Produktionsformen und digitaler Formate unabhängig von der Rechtsform sowie plattformunabhängig.
Veröffentlichung der Aufrufe zur Beantragung von Fördermitteln
Die SLM veröffentlicht Aufrufe zur Beantragung von Fördermitteln auf ihrer Homepage www.slm-online.de. Anträge auf Förderung können ausschließlich auf Grundlage solcher Aufrufe unter den dort geregelten Vorgaben und Fristen eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite im rechten Artikelrand, insbesondere in den Medieninformationen.