AUFRUF
Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung
von Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten im Rahmen von Praktika
Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) stellt auf Grundlage ihrer "Satzung zur Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung von Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten 2026" vom 11.11.2025 (SächsABl. S. 1220) Fördermittel bereit, die zur Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung von Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten, mit dem Schwerpunkt auf Informations- und Nachrichtenkompetenz eingesetzt werden sollen.
Interessierte kommerzielle Anbieter von Telemedien sowie Veranstalter kommerzieller lokaler und regionaler Rundfunkprogramme mit Sitz im Freistaat Sachsen (Antragsteller), sind ab sofort aufgerufen, für die Umsetzung von Praktika zum genannten Schwerpunkt
bis zum 06.02.2026
eine Förderung bei der SLM zu beantragen.
Förderziel
Vorrangiges Ziel der geförderten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (Praktika) ist es, die Medienkompetenz, vor allem die Informations- und Nachrichtenkompetenz, von Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten (Praktikantinnen/Praktikanten) zu stärken, indem diese den Prozess der Produktion, Distribution und Rezeption von Medien im Kontext eines lokalen und regionalen Medienunternehmens erlernen. Damit sollen dem journalistischen Nachwuchs die qualitativen Aspekte einer lokaljournalistischen Arbeit vermittelt werden. Diese qualitativen Aspekte umfassen insbesondere journalistische Grundprinzipien, wie journalistische Ethik, journalistische Sorgfaltspflichten, aber auch die Informations- und Nachrichtenkompetenz, die bei dem Erfassen, Auswählen und Bewerten von Informationen benötigt wird.
Bei der Verteilung der von der SLM zur Verfügung gestellten Fördersumme wird insbesondere eine gleichmäßige Versorgung der acht Kulturräume gemäß § 1 des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (SächsKRG) unter besonderer Beachtung der ländlichen Kulturräume angestrebt.
Fördergegenstand
Die Nachwuchsjournalistin/der Nachwuchsjournalist soll im Rahmen eines Praktikums beim Antragsteller Einblick in alle Aspekte der auf lokale und regionale Inhalte ausgerichteten Medienproduktion, -distribution und -rezeption erhalten und durch eigene journalistische Tätigkeit, insbesondere durch die Erstellung eigener Medieninhalte, in die redaktionelle Arbeit des Antragstellers eingebunden werden. Der Antragsteller muss der Nachwuchsjournalistin/dem Nachwuchsjournalisten Fähigkeiten und Wissen vermitteln, das im direkten Zusammenhang mit einer Arbeit bei einem lokalen Medium stehen und einen Mehrwert für dieses bietet. Dabei soll die Wissensvermittlung auf theoretischer und praktischer Ebene, einschließlich der der Vermittlung von Medienkompetenz erfolgen.
Das Aus- und Weiterbildungsangebot muss die Stärkung der Medienkompetenz durch Wissensvermittlung auf theoretischer und praktischer Ebene in den Bereichen "Journalistisches Handwerk" (zum Beispiel Moderationstraining, Redigieren von Texten, Recherche etc.), und "Technik" (zum Beispiel Mobile Reporting, Postproduktion) sowie bei Bedarf mit themen-spezifischer Ausrichtung (zum Beispiel "Konstruktiver Journalismus") enthalten. Zudem muss den Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten das Thema "Nachrichten- und Informationskompetenz" als Bereich der Medienkompetenz vermittelt werden. Dabei sollen beispielsweise die Beurteilung von Qualität und Zuverlässigkeit digitaler Informationen, die Rolle von digitalen Öffentlichkeiten für die Demokratie sowie das Erkennen und der Umgang mit desinformierenden Medieninhalten thematisiert werden. Themen der Aufsichts- und Zulassungstätigkeiten der Landesmedienanstalten sollten ebenfalls im Rahmen des Aus- und Fortbildungsangebotes aufgegriffen werden, sofern diese für die journalistische Arbeit von Relevanz sind (zum Beispiel Jugendmedienschutz, rechtliche Rahmenbedingungen für Werbung, journalistische Sorgfaltspflichten). Die Fortbildungsangebote müssen den selbstbestimmten Umgang mit Medien und die kritisch-analytische Reflexion von Medienangeboten und -technologien sowie die freie Meinungsbildung fördern.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind kommerzielle Anbieter von Telemedien sowie Veranstalter kommerzieller lokaler und regionaler Rundfunkprogramme (Medienunternehmen), die
ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben;
zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als zwei Jahren nachweislich in der Regel arbeitstäglich aktualisierte journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte mit dem Schwerpunkt auf lokalen und regionalen Nachrichten und Informationen anbieten und
einen Redaktionssitz in dem Ort oder der Region haben, wo das Praktikum durchgeführt werden soll.
Förderumfang
Die SLM stellt für die Umsetzung des Förderprogramms jeweils bis zu 500.000 Euro für die Haushaltsjahre 2026, 2027 und 2028 zur Verfügung. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Bewilligung der SLM-Haushaltsmittel durch den Medienrat.
Förderzeitraum
Die geförderten Praktika müssen regelmäßig einen zeitlichen Umfang von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten haben. Sie müssen bis spätestens 31.12.2028 abgeschlossen sein.
- Der vollständige Förderaufruf steht im rechten Artikelrand zum Download bereit.