Zulassung und Aufsicht

Sächsisches Transparenzgesetz - SächsTranspG

Transparenzhinweis

In Sachsen gilt seit dem 01.01.2023 das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG).

Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG

Die SLM ist nach diesem Gesetz transparenzpflichtige Stelle.

Jede Person hat gemäß § 1 Abs. 1 Sächsisches Transparenzgesetz Anspruch auf Zugang zu Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.

Der Antrag auf Zugang zu Informationen kann in

  • Schriftform,
  • Textform,
  • elektronischer Form,
  • zur Niederschrift

bei der transparenzpflichtigen Stelle:

Sächsische Landesmedienanstalt
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig
E-Mail: info@slm-online.de
Telefax: 0341 2259-199

telefonische Rückfragen: 0341 2259-160

oder – nach deren Errichtung – über die Transparenzplattform gestellt werden.

Der Antrag muss Namen und Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten und die begehrten Informationen bezeichnen. 

Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.