Zulassung und Aufsicht

Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundlage für die Arbeit der SLM ist das vom Freistaat Sachsen im Jahr 1991 verabschiedete Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen – Sächsisches Privatrundfunkgesetz (SächsPRG).  

Sächsisches Privatrundfunkgesetz

Die Arbeitsgrundlage auf bundesweiter Ebene bilden Staatsverträge der Länder und Gesetze des Bundes.

Vorrangig von Bedeutung sind:
 

Medienstaatsvertrag (MStV)  und
Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Neben weiteren Gesetzen auf Bundesebene und Vorschriften auf europäischer Ebene sind für die Arbeit der SLM Satzungen und Richtlinien von Bedeutung. Diese wurden von der SLM allein oder in Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ("die medienanstalten") für bestimmte Bereiche erlassen.