Rechtsgrundlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundlage für die Arbeit der SLM ist das vom Freistaat Sachsen im Jahr 1991 verabschiedete Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen – Sächsisches Privatrundfunkgesetz – SächsPRG.
Die Arbeitsgrundlage auf bundesweiter Ebene bilden Staatsverträge der Länder und Gesetze des Bundes. Vorrangig von Bedeutung sind:
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien – Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
- Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland – Gesetz Durchführung RundfunkStV
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Telemediengesetz (TMG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
Neben weiteren Gesetzen auf Bundesebene und Vorschriften auf europäischer Ebene sind für die Arbeit der SLM Satzungen und Richtlinien von Bedeutung. Diese wurden von der SLM allein oder in Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (die medienanstalten) für bestimmte Bereiche erlassen, u.a.:





