Die Programmanbieter müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben bei der Ausstrahlung von Werbung einhalten.
Die Landesmedienanstalten haben dafür auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags gemeinsam Richtlinien entwickelt, die bundesweit gelten. Diese Werberichtlinien enthalten unter anderem Regelungen zu Umfang und Platzierung der Werbung, zur notwendigen Trennung von Werbung und Programm sowie zum Sponsoring. Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz gewährleistet bundesweit die einheitliche Anwendung der Werberichtlinien.
Die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen durch die regionalen Programme führt die jeweils zuständige Landesmedienanstalt durch.
Die SLM hat darüber hinaus eine Wahlwerbesatzung erlassen, die die Bereitstellung von Sendezeit für Wahlwerbung im privaten Radio und TV in Sachsen regelt. |