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Themen + Frequenzen MTM (3/2010)
Heft MTM/2010 (PDF - 3.07MB)
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WERBEREGELN

Die Programmanbieter müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben bei der Ausstrahlung von Werbung einhalten.

Die Landesmedienanstalten haben dafür auf der Grundlage des Rund­funkstaatsvertrags gemeinsam Richtlinien entwickelt, die bundesweit gelten. Diese Werbe­richtlinien enthalten unter anderem Regelungen zu Umfang und Platzie­rung der Werbung, zur notwendigen Trennung von Werbung und Programm sowie zum Spon­soring. Die Ge­meinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz gewähr­leistet bundesweit die ein­heitliche An­wendung der Werberichtlinien.

Die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen durch die regionalen Programme führt die jeweils zuständige Landesmedienanstalt durch.

Die SLM hat darüber hinaus eine Wahlwerbesatzung erlassen, die die Bereitstellung von Sendezeit für Wahlwerbung im privaten Radio und TV in Sachsen regelt.

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