Zu den gesetzlich gebotenen Aufgaben der SLM gehört die ergänzende kulturelle Filmförderung. Sächsische Filmproduzenten können ihre Projekte einreichen, die jährlich mit rd. 100.000 Euro gefördert werden können. Die Bedingungen für die Zuweisung von beantragten Fördermitteln sind in der "Förderrichtlinie der SLM" definiert.
Die Projekte müssen demnach erwarten lassen,
- dass der Nachwuchs für die sächsische Medienlandschaft gefördert oder gesichert wird
- dass qualitative Maßstäbe gesetzt werden
- dass richtungsweisende Programme, Formate und neue Entwicklungen in der Mediengestaltung produziert oder initiiert werden oder
- dass es zur Verbesserung oder Gestaltung von Medienpädagogik und Medienkompetenz beiträgt.
Die Vorauswahl für die Entscheidung im Medienrat wird quartalsweise von einer Beratungsgruppe getroffen.
Die von der SLM geförderten Projekte spiegeln die Vielfalt der unabhängigen mittelständischen sächsischen Filmwirtschaft wider.
Da es sich hier nur um eine ergänzende Förderung handelt, kommen als weitere Förderer die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Mitteldeutsche Medienförderung in Betracht.
Weitere Informationen zur Filmförderung finden Sie unter www.filmverband-sachsen.de. |