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Heft 4/2011 (PDF - 4.58MB)
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Aufgaben
ÜBERREGIONALE STRUKTUREN - ZUSAMMENARBEIT DER LANDESMEDIENANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Zentrale Ziele der überregionalen Zusammenarbeit

Rundfunk ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zwar Angelegenheit der Länder, jedoch sind viele rundfunkpolitische Fragestellungen nicht auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt, sondern verlangen eine länderübergreifende oder sogar bundesweite Behandlung.

Zentrale Ziele der Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten sind die Förderung der Angebotsvielfalt und der Informations- und Meinungsfreiheit im privaten Fernsehen und Hörfunk.


Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM)

Zur Koordinierung und Abstimmung grundsätzlicher, länderübergreifender Fragen arbeiten die 14 Landesmedienanstalten in der ALM zusammen, innerhalb derer die Zusammenarbeit in der

  • Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
  • Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)
  • der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und der
  • Gesamtkonferenz (GK)

erfolgt.

Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

Die ZAK bearbeitet Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks. Die Aufgaben sind im Einzelnen im § 36 Abs. 2 RStV festgeschrieben. Innerhalb der ZAK gibt es zwei Beauftragte, der Beauftragte für Programm und Werbung (Direktor der LfM) und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang (Direktor der mabb), die die Erfüllung dieser Aufgaben absichern.


Direktorenkonzeferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

Mitglieder der DLM sind die gesetzlichen Vertreter (Direktor, Präsident) der 14 Landesmedienanstalten.
Der Präsident des Medienrates, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, vertritt die SLM in diesem Gremium.  In der DLM werden vor allem Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zulassung und Kontrolle von bundesweiten Rundfunkangeboten sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet.

Darüber hinaus beraten die Landesmedienanstalten über technische Fragen in der Technischen Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM).

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien der einzelnen Landesmedienanstalten (Medienrat, Medienkommission, Versammlung) zusammen und befasst sich insbesondere mit Fragen der Medienpolitik und mit medienethischen Aspekten.

Die Gesamtkonferenz (GK) besteht aus der DLM und der GVK. Sie berät über Fragen der Programmentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens sowie Angelegenheiten, die für das "Duale Rundfunksystem" von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind.


Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (z.B. Internet). Der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, ist Mitglied der KJM. Die KJM dient der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) im privaten Rundfunk und in Telemedien. Die SLM ist regelmäßig in Prüfgruppen der KJM vertreten, in denen einzelne Angebote auf ihre Vereinbarkeit mit dem JMStV überprüft werden.


Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)

Um die Meinungsvielfalt im Fernsehen sicherzustellen, prüft die KEK die Beteiligungen verschiedener Mediengruppen an den Sendern. Sie wird als Organ der jeweils für den privaten Programmanbieter zuständigen Landesmedienanstalt tätig.


Arbeitsgemeinschaft der mitteldeutschen Landesmedienanstalten (AML)

Die AML wurde von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) und der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) mit dem Ziel gegründet, die Zusammenarbeit der mitteldeutschen Landesmedienanstalten zu koordinieren und zu intensivieren.

Einen Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die gemeinsame Verleihung des Rundfunkpreises Mitteldeutschland, die in den Sparten Hörfunk, Fernsehen und Bürgermedien verliehen werden. Die drei Landesmedienanstalten wirken weiterhin maßgeblich im Verein "Arbeitsgemeinschaft Medientreffpunkt Mitteldeutschland e.V." mit, der den jährlichen Fachkongress "Medientreffpunkt Mitteldeutschland" in Leipzig veranstaltet.

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