Die Sicherung der Angebotsvielfalt im Rundfunkbereich wird über die Lizenzvergabe an die privaten Rundfunkveranstalter in Sachsen durch die SLM gewährleistet. Hierbei geht es in erster Linie um eine pluralistische Binnenförderung für Vollprogramme. Jedoch können auch Spartensender zugelassen werden, wenn die Rundfunklandschaft genügend ausgewogen erscheint.
Zur Sicherung der Meinungsvielfalt sollten die Programme inhaltlich ausgewogen sein und eine Vielzahl unterschiedlich voneinander unabhängiger Informationsquellen nutzen. Darüber hinaus sollten bedeutsame politische, weltanschauliche und gesellschaftliche Kräfte und Gruppen angemessen zu Wort kommen und auch Meinungen von Minderheiten Berücksichtigung finden.
Die SLM achtet im Rahmen der Vergabe der Übertragungskapazitäten und bei nachträglichen Veränderungen bei Lizenznehmern darauf, dass den Grundsätzen der Meinungs- und Veranstaltungsvielfalt Rechnung getragen, ein Entstehen vorherrschender Meinungsmacht ausgeschlossen und Tendenzen der Medienkonzentration rechtzeitig und wirksam entgegengewirkt werden. |