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Heft 4/2011 (PDF - 4.58MB)
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Sächsischer Leistungspreis Lokal-TV
AUSLOBUNG: SäCHSISCHER LEISTUNGSPREIS FüR LOKAL-TV 2010

Auslobung
Sächsischer Leistungspreis für Lokal-TV 2010

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien lobt einen "Sächsischen Leistungspreis für Lokal-TV 2010" aus.

1. Ziel
Der SLL-TV 2010 bezeichnet den regionalen Geltungsraum und zielt mit dem Begriff "Leistung" auf Außergewöhnliches, das nicht nur mit dem Inhalt eines Beitrages beschrieben wird. Bei diesem Preis soll das Innovative für Programminhalte aus den Redaktionen gewürdigt und Mut und Risikobereitschaft der Fernsehproduzenten belohnt werden, nach neuen Wegen in der Aufstellung des Programms zu suchen und diese Wege auch zu gehen. Der Preis will mit bewirken, dass die Vielfalt der Formate in den sächsischen kommerziellen regionalen und lokalen Fernsehprogrammen nicht nur erhalten bleibt, sondern markant erhöht wird. Darüber hinaus sollen die Fernsehmacher stärker als bisher motiviert werden, Ereignisse im Verbreitungsgebiet so im Programm zu präsentieren, dass sich ihre journalistisch und technisch bearbeitete Wiedergabe deutlich aus der alltäglichen Berichterstattung heraushebt.

2. Dotierung
Je Quartal werden 15.000 Euro ausgereicht und zwar pro Kategorie 5.000 Euro

3. Verwendung der Preissumme
Die Preissumme sollte je ausgezeichneten Beitrag zu 80 Prozent für ein anderes, möglichst der Kategorie des preisgekrönten Beitrages entsprechendes Projekt verwendet werden; 20 Prozent sollten dem jeweiligen Preisträger direkt zu gute kommen.

4. Kategorien
Es gibt drei Kategorien

a) Themen-Preis
b) Format-Preis
c) Ereignis-Preis

Jede Kategorie erhält für jedes Quartal ein neues Thema. Diese sich stets ändernden Themen werden im laufenden Quartal für das übernächste bekannt gegeben (außer Preisstart 2010).

(Näheres zu den aktuell vorgegebenen Themen siehe hier (PDF 16 kB))

5. Teilnehmer
An der Bewerbung um den Preis können sich von der SLM lizenzierte sächsische kommerzielle Veranstalter von lokalem und regionalem Fernsehen beteiligen.

6. Art der Beiträge
Es können zur Preisauswahl für die jeweilige passende Kategorie eingereicht werden

a) Magazin,
b) Reportage,
c) Porträt,
d) Gespräch,
e) einzelner eigenständiger Beitrag,
f) thematische Folge,
g) Musiksendung,
h) aufgezeichnete Livesendung (z. B. Kultur, Sport u.a.),
i) Sachformat (z.B. Wetter, Service u.a.),
j) spezielles Format für Werbung,
k) Projektentwurf für ein neues Programmmodul.

7. Anzahl der Projekte
Die Teilnehmer am Wettbewerb können pro Quartal in einer der drei Kategorien einen Beitrag einreichen.

8. Länge der Projekte
Die zeitliche Länge der eingereichten Arbeiten ist nicht begrenzt.

9. Zeitraum der Projekte
Die Arbeiten können bis zu zwölf Monaten vor dem Einreichungstermin erstellt worden sein, aber auch künftige Zeiträume betreffen.

10. Inhalte
Kategorie Themen-Preis
Das Fernsehprojekt soll das jeweils vorgegebene Thema in Bild und Ton journalistisch und technisch-handwerklich überzeugend umsetzen. Der Zuschauer muss davon überzeugt sein, dass im Projekt eine außergewöhnliche Leistung steckt, die sich vom alltäglichen Programm deutlich unterscheidet.

Kategorie Format-Preis
Es können bisher erfolgreiche weil außergewöhnliche Formate unter Beachtung der anderen Bedingungen dieser Ausschreibung (z.B. Zeitraum) eingereicht werden. Vor allem sind hier realisierte oder geplante Konzepte gefragt, die Formate hervorbringen, mit denen der Programmveranstalter seine innovative Phantasie und das Geschick souveräner Umsetzung beweist.

Auch überzeugende Änderungen an bestehenden Formaten können eingereicht werden.

In dieser Kategorie sind eine ausführliche Beschreibung des Konzeptes und die Planung der Umsetzung Voraussetzung für die Annahme des Projektes.

Kategorie Ereignis-Preis
Es sollen Fernsehprodukte eingereicht werden, die sich in der üblichen Berichterstattung herausheben und ein gesellschaftliches, künstlerisches, sportliches (u.a.) Ereignis aus dem Verbreitungsgebiet "am Stück" präsentieren. Deutlich muss sein, dass der Veranstalter sichtbar ein umfangreiches Unterfangen gestemmt, eine außerordentliche Leistung abgeliefert und seinen Zuschauern in bestmöglicher Qualität (z.B. Schnitt, Kamera usw.) geboten hat.

11. Einreichung
a) Die Projekte sind in den vorgegebenen Kategorien und zu den vorgegebenen Themen einzureichen. Zu jedem Projekt ist dieses (PDF 37 kB) Formular auszufüllen und beizulegen.

b) Die Beiträge müssen bis zum zweiten Freitag, 12:00 Uhr, des letzten Quartalsmonats bei der SLM abgegeben sein.

Für 2010 gelten die Tage:
Freitag, 12. März,
Freitag, 11. Juni,
Freitag, 10. September,
Freitag, 10. Dezember.

c) Die Beiträge sind jeweils einzeln auf DVD bzw. mit entsprechenden Projektunterlagen einzureichen.

d) Die Projekte sind einzureichen an

Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig

oder

Postfach 10 16 62
04016 Leipzig

Kennwort: "Leistungspreis Lokal-TV 2010"

12. Bekanntgabe der Preisträger
Die zur Preisverleihung ausgewählten Beiträge werden in der dem jeweiligen Vierteljahr folgenden Medienratssitzung über die Pressemitteilung der SLM bekanntgegeben.

13. Vergabe
Die persönliche Übergabe der Preise an die Preisträger findet im jeweils dem bewerteten Quartal nachfolgenden Zeitraum zu einem besonderen Anlass statt.

Die Übergabe der Preise für das

I. Quartal 2010 erfolgt im Rahmen der Jahrespressekonferenz der SLM am 10. Mai in Leipzig,

II. Quartal auf dem Sommerfest der SLM am 2. Juli,

III. Quartal am Vormittag des ersten Tages der Fernsehmesse 2010 am 22. Oktober,

IV. Quartal im Januar 2011 in der Veranstaltungsreihe "SLM im Gespräch".

14. Verleihungsdokument
Die Preisträger erhalten einen Scheck mit der Preissumme und eine Urkunde über die Würdigung des ausgewählten Projektes.

15. Jury
Die Jury besteht aus je einem Vertreter

- des Medienrates,
- der Versammlung und
- der Verwaltung

der SLM.

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