Hier finden Sie wichtige rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Satzungen der SLM.
Die Arbeitsgrundlage der SLM ist das vom Freistaat Sachsen im Jahr 1991 verabschiedete Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen - Sächsisches Privatgrundfunkgesetz - SächsPRG.
Daneben sind auf Bundesebene diverse Staatsverträge zu beachten:
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien - Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
Neben einer Vielzahl weiterer Gesetze, die für die Arbeit der SLM und der anderen Landesmedienanstalten eine Rolle spielen, gibt es Satzungen und Richtlinien, die von der SLM oder in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (www.alm.de) für bestimmte Bereiche erlassen wurden, so z.B.:
- Förderrichtlinie der SLM
- SLM-Wahlwerbesatzung
- SLM-Gebührensatzung
- Werberichtlinie
- Jugendschutzrichtlinie
- Jugendschutzsatzung
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