Die SLM wurde 1991 in Dresden errichtet. Sie ist als eine von 14 Landesmedienanstalten in Deutschland für die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Entwicklung und Förderung des privatwirtschaftlichen Rundfunks zuständig.
Hauptaufgabe der SLM ist die Zulassung, Beaufsichtigung und Beratung privater Rundfunkveranstalter in Sachsen. Dies umfasst die Lizenzentscheidung, die Vergabe von Frequenzen und Kanälen sowie die laufende Programmaufsicht.
Die SLM wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien - Rundfunkstaatsvertrag und im Sächsischen Privatrundfunkgesetz niedergelegt sind. Dazu gehören insbesondere die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendschutz, die Einhaltung der Programmgrundsätze und Werberegelungen sowie die Sicherung des diskriminierungsfreien, chancengleichen Zugangs zum digitalen Fernsehen und damit im Zusammenhang stehenden digitalen Diensten.
Darüber hinaus beiteiligt sich die SLM am technischen Ausbau und an der Fortentwicklung des privaten Rundfunks. Sie plant Pilotprojekte, fördert Aus- und Fortbildung im Rundfunkbereich, betreibt technische Infrastrukturförderung sowie Medienforschung und leistet Projektförderung im Bereich der Medienpädagogik und Medienkompetenz.
Die SLM verfügt über zwei Organe: den Medienrat und die Versammlung.
Dem Medienrat gehören fünf Sachverständige an, die aufgrund ihrer Kompetenz und Sachkunde vom Sächsischen Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Medienrat bildet das zentrale Entscheidungsorgan der SLM. Der Präsident des Medienrates, Dr. Uwe Grüning, vertritt die SLM gerichtlich und außergerichtlich. Der Vizepräsident des Medienrates ist Christoph Waitz.
Der Versammlung gehören derzeit 33 Mitglieder an, die von der Staatsregierung, den Landtagsfraktionen und den gesellschaftlich relevanten Organisationen in Sachsen entsandt werden. Das Gremium nimmt gegenüber dem Medienrat Initiativrechte wahr. |