Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien lobt auch 2011 den "Sächsischen Leistungspreis für Lokal-TV " aus.
1. Ziel Der SLL-TV 2011 bezeichnet den regionalen Geltungsraum und zielt mit dem Begriff "Leistung" auf Außergewöhnliches, das nicht nur mit dem Inhalt eines Beitrages beschrieben wird. Bei diesem Preis soll das Innovative für Programminhalte aus den Redaktionen gewürdigt und Mut und Risikobereitschaft der Fernsehproduzenten belohnt werden, nach neuen Wegen in der Aufstellung des Programms zu suchen und diese Wege auch zu gehen. Der Preis will mit bewirken, dass die Vielfalt der Formate in den sächsischen kommerziellen regionalen und lokalen Fernsehprogrammen nicht nur erhalten bleibt, sondern markant erhöht wird. Darüber hinaus sollen die Fernsehmacher stärker als bisher motiviert werden, Ereignisse im Verbreitungsgebiet so im Programm zu präsentieren, dass sich ihre journalistisch und technisch bearbeitete Wiedergabe deutlich aus der alltäglichen Berichterstattung heraushebt.
2. Dotierung Je Quartal werden 15.000 Euro ausgereicht und zwar pro Kategorie 5.000 Euro
3. Verwendung der Preissumme Die Preissumme muss je ausgezeichneten Beitrag zu 80 Prozent für ein anderes, möglichst der Kategorie des preisgekrönten Beitrages entsprechendes Projekt verwendet werden; 20 Prozent kommen dem jeweiligen Preisträger direkt zu gute.
4. Kategorien Es gibt drei Kategorien a) Themen-Preis b) Format- Preis c) Ereignis- Preis
Jede Kategorie erhält für jedes Quartal ein neues Thema.
Die Themen für das I. und II. Quartal 2011 sind den Veranstaltern bereits zugegangen.
5. Teilnehmer An der Bewerbung um den Preis können sich von der SLM lizenzierte sächsische kommerzielle Veranstalter von lokalem und regionalem Fernsehen beteiligen.
6. Art der Beiträge Es können zur Preisauswahl für die jeweilige passende Kategorie eingereicht werden
a) Magazin, b) Reportage, c) Porträt, d) Gespräch, e) einzelner eigenständiger Beitrag, f) thematische Folge g) Musiksendung, h) aufgezeichnete Livesendung (z. B. Kultur, Sport u.a.), i) Sachformat (z.B. Wetter, Service u.a.), j) spezielles Format für Werbung, k) Projektentwurf für ein neues Programmmodul.
7. Anzahl der Projekte Die Teilnehmer am Wettbewerb können pro Quartal in einer der drei Kategorien einen Beitrag einreichen.
8. Länge der Projekte Die zeitliche Länge der eingereichten Arbeiten ist nicht begrenzt.
9. Zeitraum der Projekte Die Arbeiten können bis zu zwölf Monaten vor dem Einreichungstermin erstellt worden sein, aber auch künftige Zeiträume betreffen.
10. Inhalte Kategorie Themen-Preis Das Fernsehprojekt soll das jeweils vorgegebene Thema in Bild und Ton journalistisch und technisch-handwerklich überzeugend umsetzen. Der Zuschauer muss davon überzeugt sein, dass im Projekt eine außergewöhnliche Leistung steckt, die sich vom alltäglichen Programm deutlich unterscheidet.
Kategorie Format-Preis Es können bisher erfolgreiche weil außergewöhnliche Formate unter Beachtung der anderen Bedingungen dieser Ausschreibung (z.B. Zeitraum) eingereicht werden. Vor allem sind hier realisierte oder geplante Konzepte gefragt, die Formate hervorbringen, mit denen der Programmveranstalter seine innovative Phantasie und das Geschick souveräner Umsetzung beweist. Auch überzeugende Änderungen an bestehenden Formaten können eingereicht werden.
In dieser Kategorie sind eine ausführliche Beschreibung des Konzeptes und die Planung der Umsetzung Voraussetzung für die Annahme des Projektes.
Kategorie Ereignis-Preis Es sollen Fernsehprodukte eingereicht werden, die sich in der üblichen Berichterstattung herausheben und ein gesellschaftliches, künstlerisches, sportliches (u.a.) Ereignis aus dem Verbreitungsgebiet "am Stück" präsentieren. Deutlich muss sein, dass der Veranstalter sichtbar ein umfangreiches Unterfangen gestemmt, eine außerordentliche Leistung abgeliefert und seinen Zuschauern in bestmöglicher Qualität (z.B. Schnitt, Kamera usw.) geboten hat.
11. Einreichung a) Die Projekte sind in den vorgegebenen Kategorien und zu den vorgegebenen Themen einzureichen. Zu jedem Projekt ist das in Anlage 1 (PDF 61 kB) aufgeführte Formular auszufüllen und beizulegen.
b) Die Beiträge müssen bis zum zweiten Freitag, des letzten Quartalsmonats bei der SLM abgegeben sein.
Für 2011 gelten die Tage:
Freitag, 18. März, Freitag, 17. Juni, Freitag, 16. September, Freitag, 16. Dezember.
c) Die Beiträge sind jeweils einzeln auf DVDs bzw. mit entsprechenden Projektunterlagen einzureichen.
d) Die Projekte sind einzureichen an
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Ferdinand-Lassalle-Straße 21 04109 Leipzig
Kennwort: "Leistungspreis Lokal-TV 2011"
11. Bekanntgabe der Preisträger Die zur Preisverleihung ausgewählten Beiträge werden in der dem jeweiligen Vierteljahr folgenden Medienratssitzung über die Pressemitteilung der SLM bekanntgegeben.
12. Vergabe Die persönliche Übergabe der Preise an die Preisträger findet im jeweils dem bewerteten Quartal nachfolgenden Zeitraum zu einem besonderen Anlass statt. Anlass und Termin werden rechtzeitig bekannt gegeben.
13. Verleihungsdokument Die Preisträger erhalten einen Scheck mit der Preissumme und eine Urkunde über die Würdigung des ausgewählten Projektes.
14. Jury Die Jury besteht aus Vertretern - des Medienrates, - der Versammlung und - der Verwaltung der SLM. |