Presse und Infothek

Unterstützungspaket für lokale Privatrundfunk-Unternehmen

– MEDIENINFORMATION –

Unterstützungspaket für lokale Privatrundfunk-Unternehmen

  • Kommerzielle und nichtkommerzielle Hörfunk- und Fernsehsender im Freistaat erhalten finanzielle Mittel aus dem „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen” in einem Gesamtvolumen von bis zu 2 Millionen Euro
  • Sächsische Staatskanzlei und Sächsische Landesmedienanstalt schließen zuwendungsrechtliche Vereinbarungen um die Qualität und Vielfalt des lokalen Programmangebotes auch in Krisenzeiten zu sichern
  • SLM veröffentlicht „Richtlinie über ein Förderprogramm zum Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle der privaten sächsischen Rundfunkveranstalter”


Leipzig, 14.09.2020: Die in Sachsen lizenzierten privaten regionalen und lokalen Hörfunk- und Fernsehveranstalter können ab sofort eine nicht rückzahlbare Zuwendung für Aufwendungen der unmittelbaren Programmerstellung und -verbreitung bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) beantragen. Ziel des Förderprogramms ist es, die Qualität und Vielfalt der lokalen und regionalen Programmangebote in der immer noch anhaltenden Corona-Krise zu erhalten. Förderfähig sind Personalkosten im journalistisch-redaktionellen Bereich und im Zusammenhang mit der technischen Abwicklung des Programmangebotes. Ebenso ist eine Förderung von Technik, die unmittelbar der Programmproduktion und -distribution dient, möglich. Die spezifischen Hilfszahlungen werden rückwirkend ab dem 19.03.2020 gewährt. Das Unterstützungspaket endet am 31.12.2020.

Noch stärker als zuvor sehen sich die privaten Rundfunkveranstalter in Sachsen seit Beginn der Corona-Pandemie vor besondere Herausforderungen gestellt: Sie müssen einem erhöhten Bedürfnis der Bevölkerung des Landes nach verlässlichen Informationen zur Entwicklung der Corona-Infektion Rechnung tragen, während gleichzeitig die zentralen Einnahmequellen aus Werbung und Sponsoring nahezu vollständig wegbrechen. Da die Liquiditätsdecke aufgrund der besonders kleinteiligen Unternehmensstruktur der sächsischen Rundfunkanbieter sehr knapp ist, droht der Verlust an journalistisch-redaktionellen Arbeitsplätzen mit negativen Auswirkungen auf die Medienvielfalt.

  • „Das Anfang April bereits von der SLM ins Leben gerufene Maßnahmenpaket zur Übernahme der Verbreitungskosten aller sächsischen privaten Rundfunkanbieter mit aktuellem Programmangebot zur Corona-Pandemie konzentrierte sich dabei vor allem auf eine Soforthilfe in den ersten Monaten der Krise. Damit schöpfte die SLM die rechtlichen Möglichkeiten voll aus. Umso mehr freut es uns, dass die nun im Fokus stehenden Förderpakete u.a. auch die Programmerstellungskosten umfassen, die aufgrund einer Vorgabe im Rundfunkstaatsvertrag von der SLM aus Rundfunkbeitragsmitteln nicht gefördert werden konnten”, sagte Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM.

Der Freistaat Sachsen hatte durch Gesetz vom 09.04.2020 ein Sondervermögen „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen” errichtet, zur Finanzierung der Beseitigung der Folgen und der Vorbeugung weiterer Schäden der COVID-19-Pandemie für verschiedene Anwendungsbereiche, beispielsweise zur Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft oder Kultureinrichtungen. Die vorgesehen Ausgaben für Maßnahmen bedürfen der Bewilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages. Dieser stimmte am 01.07.2020 auf Antrag der Sächsischen Staatskanzlei zu, bis zu 2 Millionen Euro aus dem Fond kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkveranstaltern zukommen zu lassen. Die SLM wird nun auf der Grundlage einer zuwendungsrechtlichen Vereinbarung mit der Sächsischen Staatskanzlei die finanziellen Hilfen an lokale Privatrundfunk-Unternehmen ausreichen. Dazu hat sie eine „Richtlinie über ein Förderprogramm zum Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle der privaten sächsische Rundfunkveranstalter” heute veröffentlicht (siehe Anlage (PDF, 54 kB).

Darüber hinaus hat die Sächsische Staatskanzlei die SLM mit dem Vollzug der Förderung der in Sachsen zugelassenen, privaten und werbefinanzierten Hörfunkveranstalter aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Programms „NEUSTART KULTUR” beauftragt. Gegenstand der Förderung sind die für die Monate August bis Dezember 2020 anfallenden Distributionskosten der privaten Hörfunkveranstalter, die eine Zuweisung für terrestrische Übertragungskapazitäten (UKW/DAB+) haben oder die im Falle eines zugewiesenen Plattformbetriebes bei DAB+ mit Billigung der Landesmedienanstalten verbreitet werden. Es handelt sich um Maßnahmen zur Milderung und Prävention von pandemiebedingten Notlagen durch eine temporäre und anteilige Förderung im genannten Bereich. Zur Umsetzung der Förderung trifft der Bund mit allen Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen. In den Ländern wiederum werden die Medienanstalten als Bewilligungsstellen benannt.

Die von der SLM zu realisierenden Förderprogramme unterliegen dabei konkreten Vorgaben, u.a. bezüglich der Subsidiarität gegenüber der Förderung von Bundesprogrammen, Maßnahmen zum Ausschluss von Doppelförderungen und dem Verbot der Überkompensation.

Hinweis: Die SLM ist u.a. zuständig für die Zulassung von privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Fernseh- und Hörfunkangeboten in Sachsen und beaufsichtigt diese Programme im Hinblick auf die Einhaltung der Werbebestimmungen, dem Jugendmedienschutz und der Programmgrundsätze.

In Sachsen werden 107 verschiedene private kommerzielle und nichtkommerzielle Hörfunkprogramme von 58 Veranstaltern verbreitet. Die überwiegende Anzahl der im Freistaat lizenzierten Hörfunkveranstalter sendet via UKW. Seit 31.01.2020 gibt es zudem ein lokales DAB+-Hörfunkangebot in Leipzig und Freiberg im Regelbetrieb. Chemnitz wird noch in diesem Jahr mit weiteren Programmen folgen. Das DAB+-Pilotprojekt der LFS Landesfunk Sachsen GmbH (Radio R.SA) auf dem MDR-Multiplex Sachsen existiert darüber hinaus. Sachsen weist mit 39 Lokalfernsehveranstaltern und deren vielfältigem Programmangebot eine der differenziertesten Lokal-TV-Landschaften Deutschlands auf, die hauptsächlich über das digitalisierte Kabel, aber auch über DVB-T2 verbreitet werden.